Das Bundesjustizministerium will als Konsequenz aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes die Rechte lediger Väter stärken.

Berlin. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte im Gespräch mit der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitag-Ausgabe) einen Gesetzentwurf für diese Legislaturperiode an. Die Anliegen lediger Väter seien „stärker zu berücksichtigen“. Es gebe nicht wenige Väter von nichtehelichen Kindern, „die Verantwortung für das Kind übernehmen wollen und das nicht als Machtfrage gegen die Mutter ansehen“. Ein generelles Sorgerecht auch für ledige Väter beurteilte die Ministerin aber skeptisch. Leutheusser-Schnarrenberger sagte, das sei jedenfalls dann keine gute Lösung, wenn schon bei der Geburt des Kindes Vater und Mutter nicht mehr zusammen lebten. Väter müssten aber auch ohne zwingende Zustimmung der Mutter ein Sorgerecht bekommen können.

Ähnlich äußerte sich der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer (CDU). „Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt. Wir sind dafür, dass ein Vater bei Gericht ein Sorgerecht beantragen kann, wenn er den Kontakt zu seinem Kind pflegt und pflegen will“, sagte er der Zeitung. Der für Innen- und Justizthemen zuständige SPD-Vizefraktionschef Olaf Scholz begrüßte die Entscheidung der Straßburger Richter. „Die Entscheidung führt zu mehr Gerechtigkeit. (...) Natürlich dürfen Konflikte zwischen den Eltern nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden oder eine bestehende gute Eltern-Kind-Beziehung gefährdet werden.“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte unverheirateten Vätern in Deutschland den Rücken gestärkt. In einem wegweisenden Urteil gaben die Straßburger Richter am Donnerstag einem ledigen Vater im Streit um die Sorgeberechtigung für seine 14- jährige Tochter Recht. Der 45-jährige sieht die Bevorzugung von Müttern in Deutschland beim Sorgerecht als Diskriminierung an. Nach derzeitiger Rechtslage können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Bei ehelich geborenen Kindern gilt hingegen in der Regel ein gemeinsames Sorgerecht. Der Verein „Väteraufbruch“ schätzt, dass von dem Urteil 1,5 Millionen Väter von 1,6 Millionen Kindern betroffen sind.