Der Kompromiss steht, das Grundgesetz wird geändert. Grüne und SPD bemängeln, dass die Regierung bei Fortbildung von Arbeitslosen spart.

Berlin. Der Bundestag hat die Jobcenter-Reform verabschiedet. Union, SPD und FDP stimmten in namentlicher Abstimmung für eine Grundgesetzänderung, um die Jobcenter in ihrer gegenwärtigen Form abzusichern. Außerdem wurde ein Begleitgesetz verabschiedet, das die Tätigkeit der Jobcenter sowie die Verantwortlichkeiten von Bund, Ländern und Kommunen teilweise neu regelt. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Zustimmung gilt aber als sicher.

Die Jobcenter sind bundesweit für rund 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger und ihre Angehörigen zuständig. Die Jobcenter berechnen die Höhe des Arbeitslosengeldes II (höchstens 359 Euro monatlich) und erstatten die Wohnungs- und Heizkosten. Zudem sollen sie erwerbsfähige Hilfeempfänger fördern und fordern, damit sie einen Arbeitsplatz finden und annehmen. Für Förderprogramme stehen in diesem Jahr 6,6 Milliarden Euro zur Verfügung.

Union und FDP werteten den Kompromiss, der nur mit den Stimmen der SPD möglich war, als Indiz für die Funktionsfähigkeit der Demokratie. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte angesichts der vom Kabinett beschlossenen Milliarden-Einsparungen im Arbeitsetat, es komme nun darauf an, die Mittel zur Arbeitsförderung effizienter einzusetzen. Es führe kein Weg am Sparen vorbei, wenn das Land nicht in Schulden ersticken wolle.

SPD und Grüne warfen der Koalition vor, die Reform durch die Einsparungen wieder auszuhöhlen. Die Jobcenter stünden künftig mit leeren Händen da. Bei der Weiter- und Fortbildung von Arbeitslosen werde gespart, obwohl die Regierung versichert habe, bei der Bildung nicht zu kürzen. Die Grünen stimmten nur der Grundgesetzänderung zum Erhalt der Jobcenter zu, die Linksfraktion lehnte beide Gesetze ab.

Ab dem kommenden Jahr soll ein Fallmanager für höchstens 150 Erwachsene oder 75 Jugendliche zuständig sein. 3200 Stellen in den Jobcentern werden auf Dauer eingerichtet. Darauf hatte die SPD bestanden, um Kontinuität in die Arbeitsvermittlung zu bringen. Die zwischen SPD und Union lange umstrittenen 69 Optionskommunen werden auf Dauer zugelassen und um 41 Kommunen erweitert, sodass künftig jedes vierte Jobcenter allein unter der Verantwortung einer Kommune steht. Normalerweise sind in den Jobcentern Arbeitsagenturen und Kommunen gemeinsam für die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen zuständig.

Diese Form der Mischverwaltung hatte das Bundesverfassungsgericht Ende 2007 verfassungsrechtlich beanstandet und dem Gesetzgeber eine Frist für eine Reform bis Ende dieses Jahres gesetzt. Zweieinhalb Jahre lang war keine Lösung zustande gekommen. Angesichts des drohenden Zerfalls der Jobcenter, die erst mit den Hartz-Reformen eingeführt worden waren, einigten sich die schwarz-gelbe Koalition und die SPD schließlich darauf, die Betreuung aus einer Hand durch eine Grundgesetzänderung abzusichern.