Bundesrat bestätigt Grundgesetzänderung. Die Solarförderung wird gekürzt – Verbraucherschützer kritisieren, die Regierung sei eingeknickt.

Berlin. Die vom Verfassungsgericht geforderte Neuordnung der Hartz-IV-Jobcenter hat nach jahrelangem Streit die letzte Hürde genommen. Der Bundesrat beschloss wie drei Wochen zuvor der Bundestag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit eine Grundgesetzänderung. Damit können Kommunen und Arbeitsagenturen wie bisher die Jobcenter in der Regel gemeinsam betreiben. Ab dem Jahr 2012 dürfen 110 statt 69 Kommunen als Optionskommune die Betreuung der Langzeitarbeitslosen in Alleinregie übernehmen. Im Juni waren 6,84 Millionen Erwachsene und Kinder auf staatliche Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) angewiesen.

Die bundesweit etwa 440 Jobcenter sind die Anlaufstellen für die Hartz-IV-Bezieher. Dort wird ausgerechnet, wie viel Arbeitslosengeld II sie bekommen und wie viel Geld sie zur Erstattung ihrer Wohnkosten erhalten. Zudem sollen sie mit Förderprogrammen fitgemacht werden für den Arbeitsmarkt und in einen Job vermittelt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2007 aber entschieden, dass es für die gemischten Zuständigkeiten von Kommunen und Arbeitsagenturen im Grundgesetz keine Grundlage gibt. Dies wurde nun mit der Einfügung eines neuen Absatzes im Grundgesetz geändert. Der Landkreistag und der Deutsche Städtetag begrüßten, dass nun Klarheit herrsche.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sprach im Bundesrat von einem „dreifachen Sieg“ für die Hartz-IV-Bezieher, für die Vernunft und für den „gestaltenden Föderalismus“. CDU/CSU und FDP hatten im Koalitionsvertrag eine Aufspaltung der Jobcenter in getrennte Zuständigkeiten für Kommunen und Arbeitsagenturen vereinbart. Dies scheiterte aber am Einspruch der unionsregierten Länder unter Führung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, der entsprechenden Plänen von der Leyens im Frühjahr kurzerhand eine Absage erteilt hatte.

„Sie haben in Ihrer eigenen, unnachahmlichen Art im Februar einen besonderen Impuls gegeben“, sagte von der Leyen an Koch gewandt, der vor seinem Ausscheiden aus der Politik zum letzten Mal an einer Bundesratssitzung teilnahm. Es sei „gelungen, diesen Impuls in eine positive, kreative Dynamik zu verändern“. Die CDU-Politikerin hatte Kochs Veto als Rückenwind genutzt, um die SPD für die Grundgesetzänderung ins Boot zu holen.

Der Verhandlungsführer der SPD, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, sprach von einem mühsamen Prozess, der zu einer Einigung geführt habe, die in den Grundzügen schon unter der Großen Koalition möglich gewesen sei.

Außerdem beschloss der Bundesrat: Die staatliche Solarförderung wird deutlich gekürzt. Verbraucherschützer kritisierten, die Politik sei auf Kosten der Stromkunden vor der Solarlobby eingeknickt. Für Strom aus Solaranlagen auf dem Hausdach wird die Förderung nachträglich zum 1. Juli um 13 Prozent gekürzt, für Freiflächenanlagen um 12 Prozent und für Anlagen auf Mülldeponien oder ehemaligen Militäranlagen um 8 Prozent. Im Oktober wird dann noch einmal in allen Bereichen um weitere 3 Prozent gekürzt.

Nach Angaben der Bundesregierung führte kein Weg an einer Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit niedrigeren Zuschüssen vorbei.