Bischof Williamson hatte den Mord an sechs Millionen Juden abgestritten. Nun ist er zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden.

Regensburg. Das Amtsgericht Regensburg hat den katholischen Bischof Richard Williamson am Freitag in Abwesenheit wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Strafe in Höhe von 12.000 Euro gefordert hatte. Einen Strafbefehl über diese Summe hatte Williamson im Vorfeld abgelehnt, weshalb es zu dem Prozess kam.

Hintergrund des Prozesses sind Williamsons Äußerungen zum Holocaust. Der britische Bischof der ultrakonservativen Pius-Bruderschaft hatte in einem Interview mit einem schwedischen TV-Sender die Existenz von Gaskammern bestritten und den Massenmord an den Juden in der NS-Zeit relativiert. Demnach sagte er: „Ich glaube, es gab keine Gaskammern...Ich glaube, dass zwei- oder dreihundert Tausend Juden in Nazi-Konzentrationlagern umkamen, aber nicht so.“ Er glaube nicht, „dass sechs Millionen Juden vergast wurden“. Die Leugnung des Holocausts ist nach dem sogenannten Volksverhetzungsparagrafen 130 strafbar, das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. Weil fast zeitgleich mit der Ausstrahlung des Interviews Anfang vergangenen Jahres Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation des 70-Jährigen und dreier weiterer Piusbischöfe aufhob, erntete der Papst weltweite Kritik.

Oberstaatsanwalt Egdar Zach warf Williamson zum Prozessauftakt vor, dass er den Völkermord zweifellos geleugnet und damit den öffentlichen Frieden in Deutschland gestört habe. Das Interview habe der Bischof in der Form nicht bestritten, er habe bedingt vorsätzlich gehandelt, sein erstrebtes Ziel sei es gewesen, „seine wirren Ansichten an den Mann zu bringen.“ Williamson hätte die Fragen abblocken können und nicht beantworten müssen. Er wusste um die Brisanz seiner Äußerungen und konnte nicht davon ausgehen, dass sie nicht veröffentlicht werden.

Der Verteidiger des britischen Bischofs plädierte auf Freispruch. Er begründete seine Forderung damit, dass Williamson den Journalisten des schwedischen Fernsehsenders SVT 1 ausdrücklich gesagt habe, das Interview wegen der dortigen Strafbarkeit nicht in Deutschland auszustrahlen.