Die Bundesregierung will mit der geplanten Bankenabgabe zur Abwehr künftiger Finanzkrisen alle deutschen Geldinstitute in die Pflicht nehmen.

Berlin. Die Bundesregierung will mit der geplanten Bankenabgabe zur Abwehr künftiger Finanzkrisen alle deutschen Geldinstitute in die Pflicht nehmen. Das geht aus einem Entwurf für die Eckpunkte der neuen Abgabe hervor, der am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin vorlag. „Beitragspflichtig zu diesem Fonds sind alle deutschen Kreditinstitute“, heißt es im Entwurf.

Versicherer werden darin nicht erwähnt. Dies wird in der schwarz- gelben Koalition allerdings diskutiert. Die Abgabe soll in einen Stabilitäts-Fonds fließen. Angaben zur Höhe und zum Fondsvolumen werden nicht gemacht. Zuletzt hieß es, dass pro Jahr etwa 1,2 Milliarden Euro eingezahlt werden sollen. Die Opposition kritisiert, die Abgabe sei Show. Mit den geringen Einnahmen lasse sich keine neue Bankenkrise verhindern. Experten warnten, die Banken dürften nicht überfordert werden, weil sie dann weniger Kredite vergeben könnten.

Wie viel eine Bank zahlen muss, soll sich am systemischen Risiko - also der Bedeutung der Bank für Branche und Volkswirtschaft - orientieren. Berücksichtigt werden soll dabei neben dem Umfang eingegangener Verpflichtungen auch die Vernetzung eines Instituts am Finanzmarkt. Die Abgabe soll die Banken nicht überfordern. Die „Zumutbarkeit“ werde fortlaufend vom Finanzministerium geprüft.

Die Versicherungswirtschaft wehrt sich gegen eine Beteiligung. Die Branche argumentiert, sie habe die aktuelle Krise weder verursacht noch verstärkt. Die Versicherer sehen sich als Opfer, weil sie als große Kapitalanleger vom dramatischen Kursrutsch an den Börsen besonders betroffen waren. Zudem zahlten die Versicherer jährlich bereits mehr als zehn Milliarden Euro Versicherungssteuern.

Auch Sparkassen und Volksbanken, die auf ihr solides Geschäftsmodell verweisen, wollen keine Zwangsabgabe zahlen. „Unsere Volksbanken und Raiffeisenbanken dürfen nicht für die Verantwortungslosigkeit anderer in Haftung gezogen werden“, sagte der Präsident des Genossenschaftsverbandes, Michael Bockelmann.

Der geplante Stabilitäts-Fonds soll als Sondervermögen des Bundes außerhalb des Haushalts errichtet und von der bestehenden Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) verwaltet werden. Diese ist schon für den Bankenrettungsfonds SoFFin zuständig, der in der aktuellen Krise Staatshilfen von bis zu 480 Milliarden Euro managt. „Die FMSA würde damit dauerhaft eine wichtige Rolle bei der Vermeidung künftiger Krisen übernehmen“, heißt es im Entwurf.

Teil des Gesetzentwurfes, den Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erarbeiten, sollen als Lehre aus der Finanzkrise auch neue Instrumente zur künftigen Sanierung und „geordneten Abwicklung“ wichtiger Großbanken sein.

Bei einer Schieflage sollen „systemrelevante Teile einer Bank auf einen privaten Dritten oder auf eine staatliche „Brückenbank“ (Bridge Bank)“ übertragen werden können. Die restlichen Teile könnten dann liquidiert werden. Auch soll eine Großbank bei drohender Pleite mit einem neuen „Reorganisationsverfahren“ rasch saniert werden können - unter Einbeziehung der Anteilseigner.

Bei den geplanten Instrumenten geht es darum, Bankeninsolvenzen zu vermeiden und den Staat nicht mehr erpressbar zu machen, wichtige Institute mit Steuergeld zu retten – wie im Fall der Hypo Real Estate (HRE). Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte kürzlich gesagt, einerseits müsse ein Zusammenbruch solcher Institute verhindert werden, die das Finanzsystem ins Wanken bringen können. Andererseits dürfe die Rettung aber nicht allein auf Kosten der Steuerzahler erfolgen. Auch Gläubiger und Eigentümer müssten daran gerecht beteiligt werden.