Als Grund für das Kommando nennt Klein die frühzeitige Abwendung einer Gefahr für seine Soldaten. Wollten die US-Piloten weitergehen?

Der deutsche Oberst Georg Klein hat seinen Befehl zum Bombenangriff auf zwei entführte Tanklaster in der Nähe von Kundus, bei dem bis zu 142 Menschen getötet wurden, offenbar schon am Tag danach in einer schriftlichen Erklärung verteidigt. Der „Spiegel“ zitierte am Wochenende aus einer Stellungnahme Kleins für das Einsatzführungskommando der Bundeswehr, in der er als Grund für das Kommando die frühzeitige Abwendung einer Gefahr für seine Soldaten nennt.

Er habe „mit höchster Wahrscheinlichkeit“ davon ausgehen können, „nur Feinde des Wiederaufbaus Afghanistans zu treffen“, schreibt Klein laut „Spiegel“. Das Papier datiere vom 5. September 2009 - dem Tag nach dem Angriff - und solle „nur für Deutsche“ angefertigt worden sein. Klein soll darin erklärt haben, ihm sei zu verdanken, dass es nicht zu Schlimmerem gekommen sei. Er habe „lange um die Entscheidung zum Einsatz gerungen, um Kollateralschäden und zivile Opfer nach bestem Wissen und Gewissen auszuschließen“.

Nach der Darstellung Kleins wollten die US-Piloten, die die Bomben abwarfen, weitergehen. Der deutsche Oberst schreibt laut „Spiegel“, er habe „den Waffeneinsatz gegen den Antrag der Piloten nur auf die Tanklastzüge und die sie umringenden Personen und nicht gegen weitere, am Flussufer beiderseits aufgeklärte Personen und Kfz freigegeben“. Zudem habe er „den Waffeneinsatz gegen ausweichende Personen verboten“.

Die Bomben seien ausschließlich über der Sandbank in einem Fluss abgeworfen worden, auf der sich die Tanklaster befanden, „um Kollateralschäden zu benachbarten Ortschaften definitiv auszuschließen“. Er sei es gewesen, der „gegen die Empfehlung“ der amerikanischen Piloten „kleinere Wirkmittel einforderte“, schrieb Klein laut „Spiegel“. Bei dem Bombardement auf die von Taliban gekaperten Laster waren nach NATO-Erkenntnissen bis zu 142 Menschen getötet worden, darunter auch zahlreiche Zivilisten. Mit dem Angriff und der Informationspolitik des Verteidigungsministeriums beschäftigt sich ab Januar ein Untersuchungsausschuss des Bundestags.