Kommentar: Rauchverbot in Gaststätten

Gesetzesinitiativen hinken nicht selten der gesellschaftlichen Entwicklung hinterher. So ist es auch im Fall eines Rauchverbots in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden.

Die Gesellschaft entwickelt sich weg von Zigarette, Zigarre und Pfeife, schon seit vielen Jahren und kontinuierlich. Galt Rauchen früher als chic und als Weichei, wer nicht mitzog, stehen heute die Themen Gesundheitsgefahren und Belästigung der Mitmenschen im Vordergrund.

Die Gesetzgebung in den meisten europäischen Nachbarländern hat sich diesem Trend längst angeschlossen. Und allen Unkenrufen zum Trotz gibt es dort immer noch volle Kneipen und Restaurants, und auch die Museen und Behörden sind ebenso gut gefüllt wie zu den Zeiten, als als dort noch kein Rauchverbot galt. Rauchfreie Flüge sind längst üblich wie auch getrennte Hotelzimmer für Raucher und Nichtraucher oder Unternehmen, die das Rauchen nur in bestimmten Räumen oder Zonen gestatten.

Gerade die Beispiele aus der Wirtschaft betonen aber auch einen anderen Punkt: Es sind in der Regel freiwillige Vereinbarungen, die ohne gesetzlichen Druck getroffen wurden. Deshalb ist es richtig, zunächst einmal auf Freiwilligkeit zu setzen und erst dann ein Gesetz zu formulieren, wenn diese Freiwilligkeit erkennbar nichts bringt.

Denn das andere Extrem heißt Überregulierung und das entsprechende Beispiel USA. Bei allem Verständnis für die Bedürfnisse der Nichtraucher müssen auch diejenigen, die auf Zigarette oder Pfeife nicht verzichten können oder wollen, weiterhin Möglichkeiten zum Rauchen haben, auch in der Öffentlichkeit. Einseitige Eiferei und Prohibition sind beim Thema Rauchen sowenig eine Lösung wie beim Alkohol.