In Bayern haben Soldaten in den vergangenen Tagen die Schneemassen von den Dächern geschaufelt, im Sommer 2003 löschten sie Waldbrände in Brandenburg, im August 2002 schleppten sie bei der Jahrhundertflut Sandsäcke auf die Deiche der Elbe, im Mai 2002 unterstützte die Bundeswehr das Turnfest in Leipzig mit Unterkunft und Verpflegung. Auch für die Fußball-WM stehen 2000 Soldaten bereit, um sanitätsdienstliche und logistische Unterstützung zu leisten.

Das Grundgesetz, das ansonsten den Einsatz der Bundeswehr streng auf den Verteidigungsfall (Artikel 87a) begrenzt, erlaubt "bei Naturkatastrophen oder bei einem besonders schweren Unglücksfall" (Artikel 35) diese Unterstützung der Bundesländer. Auch Amtshilfe für die Polizei im Bereich der technisch-logistischen Unterstützung ist möglich. Waffenbesitz oder hoheitliche Befugnisse, wie etwa die Verhaftung eines Verdächtigen, ist den Soldaten dabei nicht erlaubt.

Doch mit der Bedrohung durch Terroristen hat sich die klassische Angriffs-/Verteidigungs-Lage an den Grenzen verschoben. Ausländische Terroristen können ein Land jederzeit an jeder Stelle angreifen. Für diese Abwehr aber ist die Polizei zuständig. CDU und CSU mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seinem bayerischen Amtskollegen Günther Beckstein an der Spitze wollen deshalb die strikte Trennung von innerer (Polizei) und äußerer (Bundeswehr) Sicherheit aufweichen. Nach ihren Vorstellungen sollen die Soldaten auch zur Bewachung von gefährdeten Objekten, wie etwa diplomatische Vertretungen in Deutschland, eingesetzt werden. Im Verteidigungsfall sieht das Grundgesetz diese Aufgabe für die Soldaten ohnehin vor. Der Opposition und auch der SPD aber ist die Vorstellung von bewaffneten Soldaten auf der Straße zu Friedenszeiten ein Graus.

Doch auch im Koalitionsvertrag heißt es, durch die Terrorbedrohung sei "die äußere von der inneren Sicherheit nicht mehr trennscharf zu unterscheiden". Es ist festgelegt, daß nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Luftsicherheitsgesetz "verfassungsrechtlicher Regelungsbedarf" geprüft werden soll.

Die SPD bezieht dies jedoch vor allem auf den Bereich der Luft- und Seesicherheit. Einer "Klarstellung im Grundgesetz" für den Einsatz der Bundeswehr in diesem Bereich würde sich die SPD einem Arbeitspapier zufolge nicht entgegenstellen wollen.