KARLSRUHE. Entführte Passagierflugzeuge dürfen in Deutschland nicht abgeschossen werden, auch wenn die Regierung keine andere Möglichkeit zur Abwehr eines Terroranschlags wie in New York am 11. September 2001 sieht. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Nach dem Urteil verletzt das umstrittene Luftsicherheitsgesetz die Menschenwürde der Passagiere. Sie würden durch einen Abschußbefehl "verdinglicht und entrechtlicht". Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) plädierte nach dem Urteilsspruch dafür, das Grundgesetz zu ändern. "Das, was das Luftsicherheitsgesetz als Schutz gewährleisten will, darauf können wir nicht verzichten."