Die früheren Unteroffiziere der Freiherr-vom-Stein-Kaserne gehen jedoch straffrei aus dem Prozess. Es ging um Quälereien von 163 Rekruten.

Münster. Im zweiten Prozess um sadististische Ausbildungsmethoden in einer Bundeswehrkaserne hat das Landgericht Münster am Donnerstag ein Urteil gesprochen. Demnach wurden sieben frühere Soldaten für schuldig befunden, vor fast sieben Jahren etliche Rekruten in einer Kaserne im westfälischen Coesfeld gequält zu haben. Die Ex-Soldaten gehen allerdings straffrei aus, müssen nach dem Richterspruch jedoch den Großteil der Kosten des langjährigen Verfahrens tragen.

Der Vorsitzende Richter hatte sich schon vor der Urteilsverkündung mit den sieben Angeklagten auf eine Absprache geeinigt. Als Gegenleistung für ein Geständnis sollten die ehemaligen Unteroffiziere demnach zwar verurteilt, wegen geringer Schuld aber nicht bestraft werden. Allerdings müssten Marco F., Marco K., Marc E., Fabian H., Ingo S., Ronald K. und Marcell J. den größten Teil der Prozesskosten bezahlen, die im ersten Prozess und der Revision angefallen sind. Für zwei Angeklagte würden alte Geldstrafen bestehenbleiben. Entsprechend hatte sich auch der Staatsanwalt im Plädoyer geäußert.

Im Sommer 2004 waren bei insgesamt vier Übungen 163 Soldaten der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne misshandelt und gedemütigt worden. Die Verfahren gegen die elf eigentlichen Rädelsführer waren bereits im Jahr 2007 zu Ende gegangen. Im zweiten Prozess sitzen Soldaten auf der Anklagebank, die die Rekruten bei den Übungen überrumpelt, gefesselt und für "Verhöre“ an die Quäler weitergereicht hatben sollen.

Von anderen Kameraden waren die Rekruten danach mit Tritten, Schlägen oder Stromstößen traktiert worden. Nach dem Vorfall hatte kein Soldat Anzeige erstattet, manche Opfer hatten sich im Rückblick sogar begeistert geäußert. (dpa)