Vor dem Landgericht Münster hat am Montag die juristische Aufarbeitung eines der größten Bundeswehrskandale der vergangenen Jahrzehnte begonnen.

Der Kompaniechef und 17 Ausbilder einer in Coesfeld stationierten Kompanie müssen sich wegen des Vorwurfs verantworten, im Sommer 2004 insgesamt 163 Rekruten gequält und gedemütigt zu haben.

Bei simulierten Gefangennahmen und nachgestellten Verhören seien die jungen Soldaten von ihren Ausbildern mit Stromstößen, Schlägen und Fußtritten misshandelt sowie beschimpft worden, sagte Staatsanwalt Michael Frericks. Dies erfülle den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung und der entwürdigenden Behandlung.

Die Behauptung der Angeklagten, es habe sich um eine Übung gehandelt, sei schon deshalb nicht akzeptabel, weil vorher keine Unterweisung der Rekruten über das Verhalten bei einer Geiselnahme stattgefunden habe, erklärte der Staatsanwalt. Außerdem seien das Fesseln der Soldaten und die Anordnung von Liegestützen als Strafmaßnahme ausdrücklich nicht erlaubt.

Das Bekanntwerden der Vorfälle hatte im November 2004 zu einer Welle öffentlicher Empörung geführt. Die Misshandlungen ereigneten sich der Anklage zufolge zwischen Juni und September 2004 im Anschluss an Nachtmärsche des Instandsetzungsbataillons.

Beim ersten Vorfall im Juni 2004 waren nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft 82 Rekruten von neun Ausbildern mit verbundenen Augen sowie gefesselten Händen zu einer nahe gelegenen Sandgrube gebracht und dort verhört und gequält worden. Zwei Soldaten erlitten dabei laut Staatsanwaltschaft Brandnarben an Nacken und Hand, die von Zigaretten stammten. Die anderen Vorfälle hätten sich im Keller der Kaserne in Coesfeld-Flamschen ereignet. Hier erhielten laut Staatsanwaltschaft mehrere Soldaten Stromstöße, die mittels eines Feldtelefons erzeugt wurden.

Alle beschuldigten Ausbilder haben der Staatsanwaltschaft zufolge Auslandserfahrungen auf dem Balkan oder in Afghanistan gemacht. Bei der Vorbereitung auf diese Einsätze hätten sie selbst Übungen zu Geiselnahmen erlebt und diese offenbar auch Soldaten in der Grundausbildung bieten wollen.

Die Rekruten hatten den Ermittlungen zufolge jederzeit die Möglichkeit, durch ein Codewort die Übung abzubrechen. Davon wurde aber laut Staatsanwaltschaft nur selten Gebrauch gemacht, da das Codewort "Tiffy" in der Kompanie mit "Weichei" gleichgesetzt worden sei. Für den Prozess, der voraussichtlich bis zum Jahresende andauern wird, sind zunächst 45 Verhandlungstage terminiert.