Berlin. Die neue Mütterrente gilt seit Januar. Auch Väter profitieren – Empfänger von Grundsicherung hingegen kaum.

Mit der „Mütterrente II“, die seit dem 1. Januar nun gilt, wird nach Jahren eine Gesetzeslücke geschlossen. Jetzt bekommen Mütter oder Väter von Kindern, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, sechs weitere Monate als Kindererziehungszeit anerkannt.

Wir beantworten alle wichtigen Fragen zur Mütterrente und haben hier zusammengefasst, welche Neuregelungen und Gesetzesänderungen im März 2019 noch anstehen.

Mütterrente – so war sie bisher geregelt

Bisher galt: Kinder, die bis zum 31. Dezember 1991 geboren wurden, sind für die Rente weniger wert als Kinder, die seit dem 1. Januar 1992 auf die Welt gekommen sind. Das lag daran, dass bei Einführung der pauschalen Kindererziehungszeiten im Jahr 1992 nicht genug Geld da war, um die Regelung auch rückwirkend gelten zu lassen.

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht das abgesegnet, als gerecht aber empfanden das nur die wenigsten Bürger.

Die neue Mütterrente- Was sie bringt und wem sie nützt

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    Zum 1. Juli 2014 wurden in einem ersten Schritt auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, die Mütterrente eingeführt – allerdings nicht in voller Höhe. Der bisherige Stand: Bis 1991 gab es zwei Jahre zusätzlich, ab 1992 drei Jahre.

    Unter dem Stichwort Mütterrente II wird diese Lücke jetzt weiter geschlossen.

    Wie viele erfahren durch die Mütterrente-Regelung eine Verbesserung?

    Rechnet man diejenigen, die schon eine Rente beziehen, und alle Eltern, die erst noch ins Rentenalter kommen müssen, zusammen, kommt man auf eine erhebliche Zahl Betroffener. „Von der Mütterrente II werden circa 9,7 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren“, sagt Manuela Budewell von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin.

    Gilt die Mütterrente auch für Väter?

    In der Tat gelten die neuen Regeln auch für Männer. Denn wenn man von Mütterrente spricht, sind von Beginn an auch stets die Väter gemeint gewesen. Entscheidend für die Zurechnung ist, wer die Hauptlast der Erziehung getragen hat, und das kann genauso gut der Vater gewesen sein.

    Wenn allerdings die Eltern das Kind gemeinsam erzogen haben, werden die entsprechenden Erziehungszeiten automatisch der Mutter zugerechnet.

    Wie beantrage ich die Mütterrente?

    Wer seit Beginn des Jahres die Rente neu beantragt und einen Anspruch auf Kindererziehungszeiten hat, der bekommt die zweieinhalb Jahre Mütterrente automatisch eingerechnet. Für alle Anspruchsberechtigten, die Anfang 2019 bereits in Rente waren, wird die Rente um den Zuschlag erhöht – ebenfalls automatisch, aber mit einer kleinen Verzögerung. Darüber informiert die Rentenversicherung in einem gesonderten schriftlichen Bescheid.

    Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger strecken die Neuberechnung über das erste Halbjahr 2019, sodass die letzten Fälle erst Mitte des Jahres abgearbeitet sein werden. Das aber geht nicht zu Lasten der Betroffenen: Der Anspruch bleibt bestehen. Für den Zeitraum seit Jahresbeginn wird entsprechend nachgezahlt. Auch das geht automatisch.

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      Gibt es bei der Mütterrente Unterschiede zwischen Ost und West?

      Wie hoch das Plus durch die Mütterrente ausfällt, hängt tatsächlich auch von der Frage Ost oder West ab. In den neuen Bundesländern entsprechen die zusätzlichen sechs Monate Kindererziehungszeit einem Rentenplus von monatlich 15,35 Euro, in den alten Bundesländern sind es 16,02 Euro.

      Das heißt: Die gesamte Mütterrente für jedes vor 1992 geborene Kind beträgt 80,08 Euro pro Monat im Westen und 76,73 Euro im Osten. Zum Vergleich: Vorher waren es 64,06 Euro (West) und 61,38 Euro (Ost).

      Profitieren Eltern mit mehreren Kindern von der Neuregelung?

      In einigen Fällen profitieren Eltern sogar noch stärker von der verbesserten Regelung. Denn um überhaupt Anspruch auf gesetzliche Rente zu haben, muss man fünf Jahre eingezahlt haben. Bei zweieinhalb Jahren Kindererziehungszeit pro Kind kommen Mütter und Väter also auf diese sogenannte Mindestwartezeit.

      Das heißt: Schon durch zwei vor 1992 geborene Kinder überspringt man die Schwelle zum Rentenanspruch, selbst wenn man nie Beiträge eingezahlt hat, und bekommt monatlich 160,16 Euro (West) beziehungsweise 153,46 Euro (Ost). Wer vorher noch keinen Anspruch hatte, muss die Mütterrente allerdings gesondert beantragen (siehe dazu Infokasten).

      Was kostet die Mütterrente den Bund?

      Das Ganze kostet die Rentenkasse und den Bund nach Schätzungen knapp 3,8 Milliarden Euro pro Jahr. Allerdings holt sich der Staat von manchen etwas Geld auch wieder zurück. So fällt bei manchen Beziehern einer Witwen- oder Witwerrente die Erhöhung durch die Mütterrente niedriger aus, wenn auf die Hinterbliebenenrente weiteres Einkommen wie die Altersrente angerechnet wird.

      Das ist dann der Fall, wenn die Altersrente über dem derzeit gültigen Freibetrag von 845,49 Euro (West) beziehungsweise 810,22 Euro (Ost) liegt. Dann wird alles, was darüber hinausgeht, zu 40 Prozent angerechnet.

      Wer profitiert nicht von der neuen Mütterrente?

      Noch weniger von der erhöhten Mütterrente profitieren die Bezieher von Grundsicherung: Wer darauf angewiesen ist, bekommt die Rentenerhöhung nur theoretisch, da Grundsicherung und Rentenbezug miteinander verrechnet werden. Faktisch trifft das vor allem Frauen, die wegen Erziehung ihrer Kinder lange Zeit zu Hause geblieben sind und auch in den Zeiten, in denen sie beschäftigt waren, nur geringe Rentenbeiträge einzahlen konnten.

      An ihrer Situation entzündet sich auch die Kritik von Sozialverbänden. So hat etwa der Sozialverband VdK aus Anlass der Mütterrente II noch einmal seine Forderung erneuert, einen höheren Freibetrag zu gewähren, „damit die Verbesserungen bei der Mütterrente nicht wie bisher vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden.“

      Was wollen Kritiker wie der VdK noch für Änderungen?

      Bei dem vom VdK vorgeschlagenen Freibetrag in Höhe des halben Eckregelsatzes – also gut 200 Euro monatlich – würden auch Frauen mit einer Grundsicherung als letzte Gruppe in den Kreis derer aufgenommen, die von der Mütterrente profitieren. Damit auch diese Lücke bei der Mütterrente geschlossen wird, müsste der Gesetzgeber allerdings noch ein weiteres Mal tätig werden.