Berlin. Vom Rentenpaket, auf das sich Union und SPD geeinigt haben, profitieren Mütter und Geringverdiener. Die meisten Bürger gehen leer aus.

Es hat viele Gespräche und eine kleine Koalitionskrise gebraucht, bis sich Union und

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geeinigt haben. Genau genommen betrifft nur ein Teil der Einigung die Rentenversicherung. Es ging auch um die Arbeitslosenversicherung und – indirekt – auch um die Kosten in der Pflegeversicherung. Wie das alles zusammenhängt und

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in der Tasche haben, andere aber draufzahlen, zeigt dieser Überblick:

Das Rentenpaket

Vereinbart haben Union und SPD vor allem das, was schon im Koalitionsvertrag verabredet war. Wichtigster Teil davon ist eine „doppelte Haltelinie“ bei der Rente. Damit ist gemeint, dass die Bundesregierung zwei wichtige Garantien abgibt: Erstens soll der Beitrag zur Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 nicht über 20 Prozent vom Bruttolohn steigen. Derzeit liegt der Rentenbeitrag bei 18,6 Prozent.

Zweitens soll das Rentenniveau ebenfalls bis 2025 beim aktuellen Wert von 48 Prozent bleiben. Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis der durchschnittlichen Rente zum Durchschnittslohn. Beide Garantien waren eine Idee der SPD.

Das Rentenpaket kostet in den nächsten sieben Jahren insgesamt 31 Milliarden Euro. Davon kommen nach Berechnungen des Arbeitsministeriums gut zwölf Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt, also aus Steuergeld. Die anderen 19 Milliarden Euro zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit ihren Rentenbeiträgen. Eine mögliche Senkung des Rentenbeitrags von 18,6 auf 18,3 Prozent vom Monatsbrutto fällt dadurch aus. Einem Durchschnittsverdiener (3100 Euro im Monat) und seinem Arbeitgeber entgeht dadurch jeweils eine Entlastung von 4,65 Euro im Monat.

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    Die Ausweitung der Mütterrente ist ebenfalls Teil des Rentenpakets. Die Mütterrente ist ein Anliegen der CSU: Sieben Millionen Frauen (und Männer), die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben, erhalten dafür einen halben Rentenpunkt zusätzlich angerechnet. Insgesamt bekommen sie jetzt für die Kindererziehung zweieinhalb Rentenpunkte angerechnet – das ist noch immer weniger als die drei Punkte, die Mütter bekommen, die nach 1992 Kinder bekommen haben.

    Konkret bedeutet die beschlossene Erhöhung, dass Mütter in Westdeutschland, die schon in Rente sind, ab 1. Januar 2019 exakt 16,02 Euro im Monat mehr bekommen. Rentnerinnen mit Kindern im Osten bekommen ab Januar 15,35 Euro mehr. Grund dafür ist, dass der Wert eines ganzen Rentenpunkts im Westen 32,03 Euro beträgt. Im Osten sind es 30,69 Euro. Kosten der Mütterrente: 3,7 Milliarden Euro. Zahlen müssen die Beitragszahler.

    Ein weiterer Teil des Rentenpakets betrifft Frührentner, die nicht mehr arbeiten können (so genannte Erwerbsminderungsrentner). Sie werden ab Januar 2019 bei der Berechnung ihrer Rente so behandelt, als ob sie bis zum regulären Renteneintrittsalter gearbeitet hätten. Außerdem im Rentenpaket: Rund drei Millionen Geringverdiener werden von Sozialabgaben entlastet. Sie müssen erst ab 1300 Euro Monatseinkommen den vollen Beitrag zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen.

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      Das Päckchen zur Arbeitslosenversicherung

      Außer dem Rentenpaket haben Union und SPD auch ein zusätzliches Päckchen zum Arbeitsmarkt vereinbart. Wichtigster Teil ist die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung. Aktuell liegt er bei 3,0 Prozent. Zum 1. Januar 2019 soll er um 0,5 Prozentpunkte sinken auf dann 2,5 Prozent. Für einen Durchschnittsverdiener mit 3100 Euro Monatsbrutto und seinen Arbeitgeber würde das eine Entlastung von jeweils 7,75 Euro im Monat bedeuten – wenn die Bundesregierung nicht gleichzeitig eine Erhöhung an anderer Stelle planen würde: Es gilt bereits als sicher, dass ebenfalls zum 1. Januar der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte steigen wird. Bei den Beitragszahlern kommt also nichts an.

      Weil der Arbeitslosenbeitrag stärker gesenkt wird, als die SPD das wollte, hat sie zum Ausgleich durchgesetzt, dass die Bundesagentur Qualifizierung und Weiterbildung ausbauen darf. Und: Künftig sollen auch diejenigen Arbeitslosengeld I beziehen können, die innerhalb von 30 Monaten zwölf Monate gearbeitet und Beiträge bezahlt haben. Bislang besteht nur Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn man innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.

      Die Reaktionen auf die Pakete

      Ökonomen und die Wirtschaft kritisieren die Pläne der Koalition. Beitrags- und Steuerzahler würden durch die Rund-um-sorglos-Politik weiter belastet. Die Gewerkschaften begrüßten die Einigung. Damit sei der Sinkflug des Rentenniveaus gestoppt. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) kündigte an, seine Partei werde bei der Rente nicht locker lassen. „Wir müssen auch mittelfristig verhindern, dass Millionen Menschen in Altersarmut fallen. Genau das droht aber, wenn sich nichts ändert.“