Berlin . Im März 2019 treten mehrere neue Gesetze in Kraft. Die Mütterrente steigt und ein Bundesland bekommt dann sogar einen neuen Feiertag.

Im März 2019 gibt es gleich mehrere Neuregelungen, die für viele Bundesbürger vor allem mehr Geld aufs Konto bringen. Die Mütterrente und der steigende Mindestlohn in der Baubranche sind nur zwei dieser Gesetzesänderungen.

Aber auch sonst passiert viel: Die Uhr wird wieder mal umgestellt, Großbritannien verlässt nach derzeitigem Stand die EU. Nur in Berlin wird es einen Tag etwas ruhiger als sonst: Der 8. März ist ab sofort Feiertag. Und: Es ist meteorologischer Frühling.

Wir stellen die wichtigsten Neuregelungen im März 2019 vor:

Mütterrente II

Ab März werden mehr Entgeltpunkt für Mütter zugerechnet.
Ab März werden mehr Entgeltpunkt für Mütter zugerechnet. © dpa | Sina Schuldt

Die neue „Mütterrente II“ gilt seit Januar, doch auch Anfang März gibt es Neuerungen. Müttern und Vätern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, werden sechs weitere Monate als Kindererziehungszeit anerkannt.

Ab März werden nun 2,5 statt bisher 2 Entgeltpunkte zugerechnet. Konkret heißt das: Je Kind steigen die Renten für Betroffene um 16,02 Euro im Westen und 15,35 Euro im Osten Deutschlands.

• Hintergrund:

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      Brexit

      Der Brexit war auch Thema beim Karneval.
      Der Brexit war auch Thema beim Karneval. © dpa | Ina Fassbender

      Der 29. März ist der Tag des Brexits. Wie der Brexit abläuft, steht noch nicht fest – und bis Ende März dürfte es auch noch weitere Spekulationen dazu geben. Wenn es keine neue Vereinbarung gibt, dann tritt Großbritannien am 29. März 2019 aus der Europäischen Union aus.

      Der Termin könnte höchsten noch gekippt werden, wenn Großbritannien und die EU sich auf einen Aufschub oder einen neuen Austrittstermin einigen.

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      Das britische Unterhaus hat Theresa May grünes Licht für neue Verhandlungen mit der EU gegeben. Sollte es bis zum 12. März dabei keine Einigung geben, wird das britische Parlament am 13. März über einen ungeregelten Brexit abstimmen. Wenn es dazu keine Mehrheit gibt, folgt am 14. März eine Abstimmung über einen Aufschub des Brexits. Fest steht schon jetzt:

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      Zeitumstellung auf Sommerzeit

      Eigentlich wollte die EU-Kommission die Zeitumstellung 2019 abschaffen, doch am Ende konnten sich die EU-Mitgliedsstaaten nicht bei den Details einigen. Es ging vor allem darum, ob Sommer- oder Winterzeit der neue Standard werden.

      Da es aber noch keine Einigung gibt, werden am 31. März wieder die Uhren umgestellt – und zwar von 2 Uhr auf 3 Uhr. Damit ist es abends erstmal wieder eine Stunde länger hell. Übrigens beginnt am 1. März auch der meteorologische Frühling.

      • Hintergrund:

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      8. März als Feiertag in Berlin

      Das Bundesland Berlin hat einen neuen Feiertag: den 8. März. Der Senat hat den Internationalen Frauentag als Datum für den neuen gesetzlichen Feiertag gewählt. Berlin ist eines der Bundesländer mit den wenigsten Feiertagen in Deutschland.

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      Zum Vergleich: Bayern hat schon seit langem 13 gesetzliche Feiertage. Wer in Augsburg wohnt kann sich sogar über 14 arbeitsfreie Tage feiern, denn dort ist auch das Augsburger Friedensfest ein Feiertag.

      Dem Beispiel von Berlin folgt übrigens auch Thüringen.

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      Mindestlohn auf dem Bau steigt

      Im Baugewerbe steigt der Mindestlohn ab dem 1. März um rund vier Prozent. Das Baugewerbe unterscheidet dabei zwischen zwei Lohngruppen, wie die „Deutsche Handwerkszeitung“ schreibt.

      Lohngruppe 1 umfasst im wesentlich alle „einfachen Bau- und Montagearbeiten“, Lohngruppe 2 alle Beschäftigten mit Spezialfähigkeiten. Bei der Lohngruppe 1 steigt der Mindestlohn auf 12,20 Euro. Bei der Lohngruppe 2 steigt der Lohn auf 15,20 Euro West bzw. 15,05 Euro Ost.

      • Hintergrund:

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        Neue Kennzeichen für Mofas und Motorroller

        Wer mit einer kleinen Vespa, einem Mofa oder einem anderen Kleinkraftrad unterwegs ist, braucht ab dem 1. März ein neues Kennzeichen. Dabei wechselt die Farbe von Blau zu Grün.

        Im Straßenverkehr ist dann also ganz einfach zu erkennen: nur wer ein grünes Kennzeichen hat, ist im Versicherungsjahr 2019/2020 auch regelkonform auf der Straße. Die Kennzeichen sind jetzt schon bei den unterschiedlichen Versicherungen zu bekommen. Die Kosten variieren je nach Anbieter.

        Hecke schneiden bald nicht mehr erlaubt

        Das Naturschutzgesetz sieht in § 39 vor, wann und in welchem Ausmaß Hecken und Bäume in Deutschland geschnitten werden dürfen. Dabei ist es verboten, zwischen dem 1. März und dem 30. September solche Pflanzen außerhalb von Wäldern drastisch zu schneiden. „Schonende Form- und Pflegeschnitte“ sind hingegen auch im Frühling und Sommer erlaubt. Das Gesetz betrifft Hecken und Bäume außerhalb von Wäldern – dort gelten andere Regelungen.

        Update: Änderungen im April: Von Reifenwechsel bis Fahrverboten