Trotz des Einspruchs von Schweden: Der Wikileaks-Gründer Julian Assange hat das Gefängnis in London gegen eine Kaution verlassen.

London. Der Gründer der Internet-Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, ist nach Zahlung einer Kaution aus der Haft entlassen worden. Das teilte ein Sprecher von Wikileaks am Donnerstag mit. Zuvor hatte ein Gericht in London die vorläufige Haftentlassung gegen eine Kaution von 200. 000 Pfund genehmigt.

Richter Duncan Ouseley erklärte, wenn Assange flüchte, würde sein Ansehen in den Augen vieler seiner Anhänger schwinden. Assange habe daher ein gewisses Interesse daran, seinen Namen reinzuwaschen, sagte der Richter. Der Beschuldigte lächelte und machte mit dem Daumen ein Zeichen der Zuversicht, als er im Gerichtssaal von Aufsehern von der Anklagebank geführt wurde. Vor dem Gerichtsgebäude brachen Anhänger in Jubel aus.

Richter Ousley verhängte einige Auflagen. So muss Assange eine elektronische Fessel tragen, sich jeden Tag bei der Polizei melden und ein Ausgehverbot einhalten. Als sein Aufenthaltsort wurde ein Anwesen im Osten Englands festgelegt, das dem Wikileaks-Anhänger und Gründer eines Londoner Journalistenclubs Vaughan Smith gehört.

Assange befindet sich seit dem 7. Dezember in Haft, nachdem er sich wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden der britischen Polizei gestellt hatte. Der 39-Jährige hat die Vorwürfe zurückgewiesen und von einer Intrige gesprochen.

US-Staatsanwaltschaft sucht nach Straftatbestand

Laut einem Bericht der Zeitung „The New York Times“ (Onlineausgabe) von Donnerstag bereitet die Staatsanwaltschaft der USA eine eigene Klage gegen Assange vor. Hierfür werde untersucht, ob Assange direkten Kontakt zum Obergefreiten der US-Streitkräfte Bradley Manning hatte, der Wikileaks geheime Dokumente zugespielt haben soll.

Hierbei sei entscheidend, ob der Wikileaks-Gründer den Obergefreiten dazu anstiftete und half, Geheimnisverrat zu begehen. Sollte dies der Fall sein, könne die Staatsanwaltschaft Assange in den USA wegen Verschwörung vor Gericht stellen, berichtete die Zeitung. Die Behörden vermuteten, dass Assange online direkten Kontakt zu Manning hatten. Der mittlerweile inhaftierte Manning selbst habe angegeben, dass Assange ihm Zugriff auf die Server von Wikileaks gab, um die Dokumente hinaufzuladen.

DJV unterstützt Appell von Zeitungen

Deutsche Medien haben unterdessen einen Appell gegen eine Kriminalisierung von Wikileaks veröffentlicht. In einer gemeinsamen Aktion wenden sie sich gegen den auf die Internet-Enthüllungsplattform ausgeübten politischen und wirtschaftlichen Druck. In dem Aufruf heißt es: „Das Internet ist eine neue Form der Informationsverbreitung. Es muss den gleichen Schutz genießen wie die klassischen Medien“, wie die „Tageszeitung“ mitteilte. Laut den Unterzeichnern habe der Bürger ein Recht auf die Kontrolle seines Staates und dessen Regierung. Auch wenn an Wikileaks womöglich manches zu kritisieren sei, ermögliche auch Wikileaks als Teil der Medienöffentlichkeit diese Kontrollfunktion: „Der Staat ist kein Selbstzweck und muss eine Konfrontation mit den eigenen Geheimnissen aushalten.“

Die Erstunterzeichner sind: „taz, die Tageszeitung“; „Frankfurter Rundschau“; „Der Freitag“; „Der Tagesspiegel“, perlentaucher.de sowie die Menschenrechtsorgansiation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) befürwortete den Appell. Es sei mit den Grundsätzen der Meinungsfreiheit nicht vereinbar, wenn Politik und Wirtschaft versuchten, Zensur auszuüben, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Dies werde im Fall Wikileaks in massiver Weise praktiziert. Journalisten seien darauf angewiesen, insbesondere bei kritischen Themen Insiderinformationen zu bekommen.