Der Wikileaks-Gründer darf nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs in Großbritannien nach Schweden ausgeliefert werden. Richter: „Lösungsfindung war nicht einfach“. Anwältin will Fall neu aufrollen

London. Wende im Fall Julian Assange: Der Wikileaks-Gründer darf nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs in Großbritannien nach Schweden ausgeliefert werden. Eine Lösungsfindung im Fall Assange sei „nicht einfach“ gewesen, räumte der Präsident des Gerichtshofs, Nicholas Phillips, am Mittwoch ein. Allerdings sei man zu dem Schluss gekommen, dass „der Auslieferungsantrag rechtmäßig eingereicht“ worden sei. Der Einspruch gegen die Überstellung sei daher abgelehnt worden.

+++ Gericht entscheidet über Assanges Auslieferung +++

+++ Julian Assange plant eigene Fernsehsendung +++

Assange wird in Schweden Vergewaltigung vorgeworfen. Er bestreitet die Vorwürfe und stemmte sich bis zuletzt dagegen, für eine Vernehmung nach Schweden zurückzukehren. Sein Fall sei politisch motiviert und er befürchte, keinen fairen Prozess zu erhalten, erklärte er. Assange hatte Berufung gegen die Entscheidung des Hohen Gerichts in London eingelegt, wonach seine Auslieferung nach Schweden rechtens sei, und war vor den Obersten Gerichtshof gezogen. Seiner Ansicht nach erfüllt der ausgestellte Haftbefehl nicht die Anforderungen des britischen Rechts.

Wie kompliziert der Fall tatsächlich ist, zeigte sich auch in dem jüngsten Urteil des höchsten britischen Gerichts. Mit fünf zu zwei Gegenstimmen befanden die Richter den Haftbefehl gegen Assange für rechtens.

Noch dürfte eine Auslieferung auf sich warten lassen. Denn seine Anwältin Dinah Rose will den Fall offenbar neu aufrollen: Kurz nach der Urteilsverkündung erhob sie sich mit dem Hinweis, dass die richterliche Entscheidung auf Beweisen basiere, die im Berufungsverfahren nicht berücksichtigt worden seien. Daher bat sich Rose noch Zeit aus, um das Urteil prüfen zu können. Dafür räumte ihr Richter Phillips zwei Wochen ein.

Falls sich das Oberste Gericht gegen ein weiteres Verfahren entscheidet, kann Assange immer noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ziehen. Experten räumen einem solchem Vorstoß jedoch geringe Erfolgschancen ein.

Chronik des Verfahrens gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange

Anfang August 2010: Julian Assange reist zu Vorträgen nach Schweden und gibt mehrere Interviews. Aus Polizeiunterlagen geht hervor, dass er innerhalb einer Woche mit zwei Frauen Geschlechtsverkehr hat.

20. August: Die Stockholmer Staatsanwaltschaft erlässt Haftbefehl gegen Assange. Es gehe um zwei Ereignisse, heißt es. Im einen Fall werde ihm Vergewaltigung, im anderen Belästigung vorgeworfen. Einen Tag später wird der Haftbefehl jedoch wieder aufgehoben. Die Behörde erklärt, der Vergewaltigungsverdacht sei unbegründet, es werde aber weiter wegen Belästigung ermittelt.

18. Oktober: Die schwedische Einwanderungsbehörde lehnt einen Antrag Assanges auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ab. Der Australier wollte in Schweden die Zentrale von Wikileaks aufbauen, um dort von einem gesetzlichen Informantenschutz zu profitieren.

23. Oktober: Wikileaks veröffentlicht etwa 400.000 Geheimdokumente zum US-Einsatz im Irak. Nach einer Pressekonferenz Anfang November in Genf verschwindet Assange aus der Öffentlichkeit. Interviews gibt er nur noch über das Internet.

18. November: In Stockholm wird erneut Haftbefehl gegen Assange wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Nötigung erlassen. Der Australier legt Berufung ein, die wird aber abgelehnt.

29. November: Wikileaks beginnt mit der Veröffentlichung weiterer Geheimdokumente der USA. Australien prüft, ob Assange damit gegen nationale Gesetze verstoßen hat. Ecuador bietet dem Australier Asyl an. Einen Tag später kündigen die USA an, eine Strafverfolgung wegen Spionage zu prüfen. Interpol schreibt Assange zur Fahndung aus.

2. Dezember: Ein erneuter Antrag Assanges auf Aufhebung seines Haftbefehls wird vom Obersten Gerichtshof Schwedens abgelehnt. Er soll wegen der erhobenen Vorwürfe polizeilich befragt werden.

7. Dezember: Assange stellt sich in London der Polizei, wird dem Haftrichter vorgeführt und bleibt zunächst in Untersuchungshaft. Gegen eine Auslieferung nach Schweden setzt er sich zur Wehr.

14. Dezember: Ein Londoner Gericht beschließt die Freilassung Assanges auf Kaution. Er muss eine elektronische Fußfessel tragen, sich an einer bekannten Adresse aufhalten und sich regelmäßig bei der Polizei melden. Wegen eines Einspruchs aus Schweden kommt er aber erst zwei Tage später auf freien Fuß.

17. Dezember: Die australische Regierung erklärt, Assange habe nicht gegen Gesetze seines Heimatlandes verstoßen.

7. Februar 2011: In einer gerichtlichen Anhörung wehrt sich Assange, der seit Dezember auf dem Anwesen eines Unterstützers in Großbritannien lebt, erneut gegen seine Auslieferung nach Schweden.

24. Februar: Ein Londoner Richter erklärt die Auslieferung Assanges für rechtens. Die Anwälte des Wikileaks-Gründers legen später Berufung gegen die Entscheidung ein.

30. Mai: Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens macht den Weg für eine Auslieferung Assanges frei. Fünf der sieben Richter erachteten das Auslieferungsgesuch als gesetzeskonform und wiesen Assanges Einspruch dagegen ab. Die Anwälte des Australiers haben zwei Wochen Zeit, um das Urteil zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.