Berlin. Die Haushaltssperre stellt diverse Sondertöpfe der Bundesregierung infrage. Sorgen muss sich die Ukraine machen – aber nicht nur sie.

Die Haushaltskrise der Bundesregierung erstreckt sich auch auf den Militäretat. Zwar konnten Verteidigungsministerium und Finanzministerium am Donnerstag Sicherheit für Ausgaben aus dem Sondervermögen schaffen, mit dem die Bundeswehr in den kommenden Jahren modernisiert werden soll. Fragezeichen stehen jedoch hinter dem Haushalt für 2024, der nach den Plänen von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) eine Verdopplung der Militärhilfen der Ukraine enthalten sollte.

Infolge des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts befinden sich verschiedene mehrjährige Sondertöpfe der Regierung auf der Kippe. Da sie bisher solche schuldenfinanzierten Guthaben für die Finanzierung diverser Kernprojekte nutzte, steht die gesamte Finanzgrundlage der Ampelkoalition infrage. Das im Grundgesetz verankerte 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr galt allerdings als ausgenommen von den Problemen.

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Wie alle anderen Ressorts kann das Verteidigungsministerium derzeit restliche Gelder aus dem Etat 2023 nicht mehr für Projekte zusagen, die auch in den kommenden Jahren finanziert werden. Eine entsprechende Haushaltssperre hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) verhängt, da die Folgen des Karlsruher Urteils in ihrer gesamten Tragweite noch unklar sind.

Haushaltssperre: Sondervermögen für Bundeswehr ist ausgenommen

Als Reaktion auf Berichte über mögliche Folgen für das Sondervermögen teilte das Verteidigungsministerium am Donnerstag zunächst mit: „Das Sondervermögen Bundeswehr ist prinzipiell von der Haushaltssperre ausgenommen.“ Allerdings: Aus „eigener Initiative“ habe das Ministerium die Finanzierung von Projekten aus dem Sondervermögen eingeschränkt, die ab 2028 aus dem regulären Verteidigungsetat weiterbezahlt werden sollten.

Fragezeichen stehen hinter dem Haushalt für 2024, der nach den Plänen von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) eine Verdopplung der Militärhilfen der Ukraine enthalten sollte.
Fragezeichen stehen hinter dem Haushalt für 2024, der nach den Plänen von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) eine Verdopplung der Militärhilfen der Ukraine enthalten sollte. © AFP | Ina Fassbender

Wenig später meldete sich das Ministerium erneut per Mitteilung zu Wort. Inzwischen waren bereits in den vergangenen Tagen begonnene Gespräche mit dem Finanzministerium zum Abschluss gekommen mit der Klarstellung, „dass das Sondervermögen Bundeswehr von den Vorgaben der Haushaltssperre ausgenommen ist“. Die „vorsorglich erfolgte Ausweitung“ der Sperre auf Finanzierungszusagen kommender Jahre „wurde durch ergänzenden Erlass aufgehoben“.

Militärhilfe für die Ukraine im Etat des kommenden Jahres unsicher

Im Klartext heißt das: Projekte aus dem Sondervermögen können derzeit wie geplant finanziert werden. Unsicherheit besteht jedoch weiterhin hinsichtlich Ausgaben für die Bundeswehr aus dem regulären Etat des Jahres 2024. Die abschließenden Beratungen des Haushalts im Bundestag hat die Koalition infolge des Urteils aus Karlsruhe gestoppt. Ob der Haushalt 2024 dieses Jahr noch beschlossen werden kann, ist unklar. Möglicherweise muss die Regierung mit einem Nothaushalt ins neue Jahr starten.

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In der Koalition wird aufgrund der Haushaltskrise über Kürzungen diskutiert. Der Etat 2024 sah ursprünglich vor, die Militärhilfe für die Ukraine von vier auf acht Milliarden Euro zu verdoppeln. Ob es dazu kommt, ist nun unsicher. „Das Finanzchaos der Ampel droht den Staat in seinen Fundamenten zu erschüttern und sich zum veritablen Sicherheitsrisiko auszuweiten“, sagte der Verteidigungsexperte der Unionsfraktion, Florian Hahn, dieser Redaktion. „Deutschland existiert auch international nicht mehr als verlässlicher Partner.“