Berlin. Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten berieten über die Corona-Krise. Wo gelockert wird – und welche Beschränkungen bleiben.

Es war eine positiv gestimmte Kanzlerin, die am Donnerstag nach einer erneuten Videokonferenz mit den 16 Ministerpräsidenten vor die Presse trat. Man habe gemeinsam viel erreicht im Kampf gegen das Coronavirus, sagte Angela Merkel (CDU), und dankte den Bürgern, die sich weiter an die Regeln hielten. Die Beratungen am Donnerstag seien ein „Zwischenschritt“ gewesen.

Merkel hob zum ersten Mal die regionalen Unterschiede bewusst hervor. Es brauche eine „gemeinsame Strategie“ und eine „gemeinsame Zielsetzung“, aber es gebe auch unterschiedliche Betroffenheiten und Interessen.

Sie kündigte für den 6. Mai ein weitergehendes Paket an, das vor allem auch Öffnungen der Gastronomie in den Blick nehme. Die Regierungschefin machte aber auch klar: Sollte die Kurve der Infektionen wieder steiler werden, „müssen wir reagieren“.

Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder warb bei den Bürgern um Verständnis: „Corona ist ein Marathon, bei dem wir nicht wissen, wo das Ziel ist und wie lang er dauert.“ Nach wie vor gebe es kein Medikament gegen Covid-19 und keine Impfung gegen das Coronavirus, daher könnten Lockerungen nur langsam erfolgen. Doch im Gespräch mit den Ministerpräsidenten gab es dennoch einige Weichenstellungen, auch weitere Hilfen in der Krise wurden beschlossen. Lesen Sie hier den Kommentar: Regionale Corona-Lockerungen: Merkels „Ja“ zum Flickenteppich.

Coronavirus in Deutschland: Was Merkel und Ministerpräsidenten beschlossen haben:

  • Schulen und Kitas: Bis kommenden Mittwoch soll ein Konzept zur weiteren schrittweisen Öffnung von Schulen und Kindertagesstätten vorliegen. Sie gehe bei der Rückkehr nicht von einem Entweder-oder aus, „nur die großen Schüler oder nur die kleinen“, sagte Merkel. Sie denke eher an einen „parallelen Prozess der verschiedenen Altersgruppen“.
  • Spielplätze: Bund und Länder wollen die gesperrten Spielplätze unter Auflagen wieder öffnen. Einen einheitlichen Zeitpunkt gibt es jedoch nicht. Vor allem die Stadtstaaten drängen auf schnellere Öffnungen, die Flächenländer sind eher verhalten. Lesen Sie hier: Corona-Experte Drosten schlägt Spielplatz-Öffnungen vor
  • Sportbetrieb: Zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs soll es ebenfalls nächste Woche ein Konzept geben. Fest steht allerdings bereits jetzt, dass sich die Fußball-Bundesliga auf Geisterspiele bis mindestens Ende August einstellen muss.
  • Großveranstaltungen: Bund und Länder wollen am Verbot von Großveranstaltungen für die nächsten Monate festhalten. Damit sind größere Sportveranstaltungen vorerst nur ohne Zuschauer möglich. Auch Volksfeste und Festivals bleiben bis zum 31. August untersagt.
  • Kontaktsperren: Sie werden zunächst bis zum 10. Mai verlängert.
  • Museen und Zoos: Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten, botanische Gärten und Zoos sollen in allen Bundesländern unter Auflagen wieder öffnen dürfen. In einigen Bundesländern sind Tierparks bereits wieder zugänglich. Museen sollen in der Pandemie Unterstützung erhalten, um coronabedingte Umbauten sowie eine entsprechende Ausstattung zur Verringerung der Ansteckungsgefahr zu finanzieren. Hierfür stellt der Bund zehn Millionen Euro zur Verfügung.
  • Kirchen, Moscheen, Synagogen: Gottesdienste und Gebetsversammlungen sollen wieder zugelassen werden, allerdings unter besonderen Anforderungen an den Infektionsschutz. Religiöse Feste wie Taufen, Beschneidungen und Trauungen sollen im kleinen Kreis möglich sein, ebenso wie Trauergottesdienste. Die Zahl der Teilnehmer solle sich an der Familienangehörigkeit orientieren. Auf religiöse Veranstaltungen mit großen Besucherzahlen wie Wallfahrten oder Prozessionen soll weiterhin verzichtet werden. Gerade erst hatte das Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Anordnung ein generelles Verbot von Gottesdiensten in der Corona-Krise für unzulässig erklärt. Gut begründete Ausnahmen im Sinne der Glaubensfreiheit müssten möglich sein, sofern dabei Schutzkonzepte eingehalten würden. Geklagt hatte eine islamischer Verein aus Niedersachsen.
  • Gastronomie: Eine rasche Öffnung von Restaurants, Bars und Kneipen ist nicht absehbar. Bund und Länder sehen in dieser Branche für den Moment nach wie vor zu hohe Infektionsrisiken. Ein Konzept für mögliche Öffnungen in der Gastronomie soll erst bei den übernächsten Bund-Länder-Beratungen eine Rolle spielen.
  • Homeoffice: In der Corona-Krise nutzt jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland die Möglichkeit des Homeoffice. Zur Debatte steht nun sogar ein Recht auf Homeoffice. Die Koalition ist sich in diesem Punkt jedoch uneins. Die SPD ist dafür. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will bis Herbst einen Gesetzentwurf vorlegen. CDU und CSU sind indes gegen einen solchen Rechtsanspruch. Sie sehen darin einen tiefen Eingriff in die Arbeitsabläufe der Unternehmen.
  • Urlaubsreisen: Merkel machte zunächst wenig Hoffnung auf einen Urlaub im europäischen Ausland. Dies stehe derzeit nicht auf der Agenda. Die Bundesregierung hatte die weltweite Reisewarnung für Touristen bis mindestens 14. Juni verlängert. Damit sind über Pfingsten noch keine Auslandsurlaubsreisen möglich. Zu den Sommerferien gibt es noch keine Auskunft. Die Ferienzeit beginnt Ende Juni.

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(mit dpa/afp)