Zwei Drittel seiner Strafe hat der verurteilte Terrorhelfer Atilla S. abgesessen, nun wurde der 26-Jährige auf Bewährung entlassen.

Berlin/Düsseldorf. Knapp vier Jahre nach seiner Festnahme ist einer der vier verurteilten Terroristen der sogenannten Sauerland-Gruppe wieder frei. Der heute 26-jährige Atilla S. ist nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anfang vergangener Woche auf Bewährung entlassen worden, wie eine Gerichtssprecherin am Montag bestätigte. Er habe zwei Drittel seiner Haft abgesessen.

Der türkischstämmige Ulmer war im November 2007 in der Türkei festgenommen worden. Im März 2010 wurde er wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt, die er in der Vollzugsanstalt Freiburg verbüßte. Die Untersuchungshaft wurde bei der Zumessung der Strafe berücksichtigt. Nach der Überzeugung des Gerichts hatte S. die Zünder für die Sprengsätze besorgt, die die Islamisten der Terrorzelle vor US-Einrichtungen in Deutschland zünden wollten. Die Autobomben hätten Hunderte von Menschen in den Tod reißen können.

Die drei anderen Mitglieder der Sauerland-Gruppe, die ihre Anweisungen von der usbekisch dominierten und al-qaida nahe stehenden Terrorvereinigung Islamische Dschihad-Union erhielten, befinden sich weiterhin in Haft. Die Ermittlungen zu ihrer Ergreifung waren die bisher aufwendigsten im Bereich des islamistischen Terrorismus in Deutschland. Die Behörden hatten die Deutschen Daniel S. und Fritz G., sowie den Türken Adem Y. bei ihren Anschlagsvorbereitungen in einem Ferienhaus im sauerländischen Medebach-Oberschledorn beobachtet. Ein Spezialeinsatzkommando nahm die Gruppe im September 2007 fest. Attila S. wurde später in der Türkei verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert.

S. wurde 1985 als Sohn türkischer Einwanderer in Ulm geboren und erhielt 2005 die deutsche Staatsbürgerschaft. Am Mittwoch wird er nach Informationen des Südwestrundfunks (SWR) vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit kämpfen. Die Ausländerbehörde wirft ihm vor, er habe sich seine Einbürgerung erschlichen. Deshalb hat sie diese zurückgenommen. S. hat dagegen geklagt.

(dapd/abendblatt.de)