„Das ist für mich nicht der Ort, um darüber zu reden“, sagte die Ex-Terroristin. Der Richter konterte: „Sie haben kein Gewissen.“ Auch Knut Folkerts schwieg.

Stuttgart. Das Schweigegelübde hält auch nach über 30 Jahren. Das wurde auch wieder im Prozess gegen die ehemalige Terroristin Verena Becker deutlich. Die einstige RAF-Anführerin Brigitte Mohnhaupt, 61, hat sich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart nicht über den Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback geäußert. Es war der erste größere Auftritt der früheren Ex-Terroristin seit ihrer Haftentlassung im Jahr 2007. Trotz des eindringlichen Appells des Vorsitzenden Richters, zur Aufklärung des Mordes im Jahr 1977 beizutragen, berief sich Mohnhaupt auf ihr Recht, die Aussage zu verweigern. „Das ist für mich nicht der Ort, um darüber zu reden“, sagte sie.

Mohnhaupt galt als Chefin der „zweiten Generation“ der RAF. Sie wurde unter anderem wegen des Mordes an Buback sowie der Entführung und Ermordung von Hanns-Martin Schleyer verurteilt und saß 24 Jahre lang in Haft. Seit ihrer Entlassung lebt sie zurückgezogen und unter anderem Namen. Vor Gericht trug sie eine dunkle Perücke. Zahlreiche Helfer schirmten sie beim Verlassen des Gebäudes vor Fotografen ab.

Im Gegensatz zu anderen Zeugen aus der RAF ließ sich die verunsichert wirkende Mohnhaupt allerdings auf kurze Äußerungen ein. Auf die Frage, ob sie etwas zu ihren eigenen Verurteilungen oder zu den Opfern sagen wolle, erwiderte sie: „Ich sehe das hier nicht als Plattform.“ Als der Vorsitzende Richter Hermann Wieland von einer „vergebenen Chance“ sprach, meinte sie: „Wenn Sie das so sehen. Da sind wir unterschiedlicher Meinung.“ Wieland warf ihr daraufhin vor, sie habe „kein Gewissen“.

Zuvor war das ehemalige RAF-Mitglied Knut Folkerts vernommen worden. Auch er berief sich auf das Recht, die Aussage zu verweigern. Folkerts galt lange Zeit als derjenige, der von einem Motorrad aus die Schüsse auf Buback abgab. Es gibt allerdings Zeugenaussagen, wonach er am Tag des Attentats in den Niederlanden gewesen sein soll.

Unterdessen hat das Bundesinnenministerium die Freigabe gesperrter Unterlagen des Verfassungsschutzes zum Mord an Buback abgelehnt. Die den damaligen Quellen zugesicherte Vertraulichkeit habe Vorrang, heißt es in der Erklärung, die der Richter vorlas. Bei Vernehmungen in den 80er-Jahren hatte eine Quelle den Ex-Terroristen Stefan Wisniewski als Schützen des Buback-Mordes genannt. Bei der Quelle handelt es sich nach Medienberichten und Informationen der Nachrichtenagentur dpa um Verena Becker selbst. Dies wurde jedoch nie offiziell bestätigt.

Folkerts war 1980 als Mittäter des Buback-Attentats zu lebenslanger Haft verurteilt worden. 1995 wurde er aus dem Gefängnis entlassen. Mohnhaupt war 1985 unter anderem wegen des Buback-Attentats zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (abendblatt.de/dpa/dapd)