Wer verübte das Attentat auf den Generalbundesanwalt 1977? Der Richter ermahnte Peter-Jürgen Boock: „Sagen Sie die Wahrheit – vollständig.“

Stuttgart. Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker, 58, soll nach Aussage ihres früheren Genossen Peter-Jürgen Boock, 59, nicht an der Ausführung des Mordanschlags auf den ehemaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 beteiligt gewesen sein. Boock sagte vor dem Oberlandesgericht Stuttgart-Stammheim, er wisse zwar nicht, wer das Attentat vor fast 34 Jahren begangen habe. Doch wisse er, dass Becker nicht zu den Attentätern gehört habe. Zu der Frage, ob die Angeklagte möglicherweise an der konkreten Vorbereitung des Attentats beteiligt gewesen sei, äußerte sich Boock am ersten Tag seiner Aussage zunächst nicht.

Auch die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass Becker nicht selbst an der Ausführung des Buback-Anschlags beteiligt war. Nach ihrer Darstellung wirkte sie jedoch maßgeblich an der Planung und Vorbereitung des Attentats mit. Die Bundesanwaltschaft erhob deswegen Anklage gegen Becker wegen des Verdachts auf Mittäterschaft.

Nach Aussage von Boock hätte Generalbundesanwalt Buback eigentlich durch eine Haftmine sterben sollen. „Das erwies sich jedoch nicht als gängig und wurde verworfen“, sagte er. Zuvor schilderte er, wie er als Teenager auf die schiefe Bahn geriet. Wie andere Jugendliche habe er sich von den RAF-Terroristen der ersten Generation aufgefangen gefühlt. „Wenn sie um Hilfe gebeten hätten, hätte jeder von uns ihnen zur Verfügung gestanden – ich eben auch.“ Nach deren Inhaftierung hätten sie das Ziel gehabt, die Vorbilder mit Anschlägen zu befreien, zu denen auch der Anschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback am 7. April 1977 gehörte.

Zu Beginn der Vernehmung appellierte der Vorsitzende Richter Hermann Wieland an Boock, er könne nun „die historische Chance nutzen“, vor der deutschen Bevölkerung „das zu sagen, was der Wahrheit entspricht, und zwar in vollständiger Form“. Wieland betonte: „Das wäre jetzt die Chance, Herr Boock.“

Die tödlichen Schüsse auf Buback und zwei seiner Begleiter waren vom Soziussitz eines Motorrads abgefeuert wurden. Welches RAF-Mitglied die Schüsse abgab, ist bis heute ungeklärt. Boock hatte im April 2007 Aufsehen erregt, als er in einem „Spiegel“-Interview andeutete, dass der bis dahin nicht mit der Tat in Verbindung gebrachte RAF-Mann Stefan Wisniewski geschossen habe. Die Glaubwürdigkeit Boocks wurde allerdings immer wieder angezweifelt. (AFP/dpa/abendblatt.de)