Der Bundestag hat das Paket von Ursula von der Leyen (CDU) gebilligt. Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) bringt eine neue Vermittlung auf den Weg.

Berlin. Der Bundestag hat das bisherige Ergebnis des Vermittlungsausschusses zur Hartz-IV-Neuregelung erwartungsgemäß gebilligt. Die Koalitionsfraktionen von Union und FDP stimmten dafür. Die Opposition aus SPD, Grünen und Linker lehnte das Paket der schwarz-gelben Bundesregierung ab. In der namentlichen Abstimmung votierten 313 Abgeordnete dafür und 252 dagegen. Es gab keine Enthaltungen.

Gesetz und Abstimmungsergebnis wurden umgehend dem Bundesrat übermittelt, der mit großer Wahrscheinlichkeit noch vor der Abstimmung über das bisherige Ergebnis erneut den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Dies ist möglich, weil die Anrufung des Vermittlungsgremiums von Bundestag und Bundesrat in der ersten Verhandlungsrunde von der Bundesregierung ausging. In einem solchen Vermittlungsverfahren können Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung jeweils einmal das Gremium anrufen.

In der Länderkammer hatte sich trotz deutlicher Zugeständnisse der Bundesregierung bis zuletzt keine Mehrheit für das Paket abgezeichnet. Die Opposition kritisierte unter anderem, dass die von der Bundesregierung vorgeschlagene Erhöhung der Regelsätze um 5 Euro auf dann 364 Euro nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht korrekt berechnet sei.

Alle Ministerpräsidenten würden den Weg eines neuen Vermittlungsverfahrens unterstützen, und zwar parteiübergreifend, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) am Rande der Bundesratssitzung. Ziel sei, die strittigen Fragen gemeinsam zu beraten. Er sehe bereits Lösungswege. Nun müsse dafür ein Korridor festgelegt werden. Auch Unionsfraktionsgeschäftsführer Peter Altmaier (CDU) kündigte im Bundestag Unterstützung für dieses Vorgehen an.

Der Kreis Nordfriesland zahlt ungeachtet des Konflikts um die Hartz-IV-Regelsätze schon seit Beginn dieses Jahres den von der Bundesregierung geplanten Zuschlag von fünf Euro. Das berichtet das „Flensburger Tageblatt“. Im Interesse der Betroffenen solle dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts so zeitnah wie möglich Rechnung getragen werden, sagte der beim Kreis zuständige Fachdienstleiter Axel Scholz. Das Schleswiger Landessozialgericht bestätigte, dass der Kreis Nordfriesland das zusätzliche Geld bereits an Langzeitarbeitslose auszahlt.

Als sogenannte Optionskommune hatte Nordfriesland bereits im November beschlossen, beim Regelsatz draufzulegen. In den übrigen 14 Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins, in denen Arbeitsagenturen die Hartz-IV-Bezieher betreuen, zeichnet sich nach dem Bericht des „Flensburger Tageblatts“ dagegen kein ähnliches Vorgehen ab. Im Kieler Sozialministerium hieß es, das Vorgehen in Nordfriesland sei nicht grundsätzlich rechtswidrig. Das Gesetz gebe den Kreisen die Möglichkeit, über die Erbringung einer Geldleistung vorläufig zu entscheiden, wenn der Sachverhalt Gegenstand eines höchstrichterlichen Verfahrens sei. (dpa/dapd)