Der Deutsch-Afghane war vor drei Wochen von US-Militärs in Afghanistan festgenommen worden. Nun darf er nach Deutschland ausreisen.

Berlin. Der vor drei Wochen in Afghanistan von US-Militärs festgenommene Deutsch-Afghane Haddid N. ist wieder auf freiem Fuß. Wie das Auswärtige Amt am Sonnabend mitteilte, wurde der Mann in deutsche Obhut übergeben. Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) habe am Freitag mit US-Außenministerin Hillary Clinton telefoniert. „Ich bin erleichtert über die Lösung des Falls und danke der amerikanischen Außenministerin Hillary Clinton für ihr Engagement“, sagte Westerwelle am Sonnabend.

Wie das Auswärtige Amt weiter mitteilte, unterstützt die deutsche Botschaft N. auf dessen Wunsch hin bei der möglichst schnellen Ausreise nach Deutschland. Zu Berichten, wonach Haddid N. womöglich Opfer eines Versehens geworden sein könnte, äußerte sich das Auswärtige Amt am Sonnabend auf Anfrage nicht.

Im Oktober 2009 hatte das Polizeipräsidium Frankfurt am Main den heute 23-jährigen N. „zur polizeilichen Beobachtung“ ausgeschrieben. Ein Ermittlungsverfahren wurde im Juli 2010 jedoch eingestellt, woraufhin N. seinen Reisepass zurückerhielt. In Polizeiakten sei N. allerdings weiterhin als mutmaßlicher Kämpfer geführt worden, dessen Ausreise nach Afghanistan vermutet werde, „um sich dort für den bewaffneten 'Dschihad' ausbilden zu lassen“, berichtete das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Derlei Informationen würden routinemäßig zwischen den USA und Deutschland ausgetauscht, hieß es in dem Bericht weiter.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat gegen Haddid N., der an der Fachhochschule Bauingenieurwesen studiert, bereits zweimal ermittelt. 2009 soll es Hinweise aus seinem Umfeld gegeben haben, wonach der gebürtige Frankfurter sein äußeres Erscheinungsbild verändert habe und sich möglicherweise in einem Terrorcamp ausbilden lassen wolle. Als N. dann im Oktober 2009 nach Bahrain fliegen wollte, wurde er am Frankfurter Flughafen aufgrund einer Ausreise-Verbotsverfügung festgenommen. „Wir konnten ihm aber keine konkrete Kontaktaufnahme nachweisen“, sagte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft. N. habe damals angegeben, er wolle seinen Bruder in Dubai besuchen.

Er klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen sein Ausreiseverbot und erhielt seinen Reisepass wieder. Im Juli 2010 stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Auch in einem weiteren Verfahren gegen N. wegen volksverhetzender Predigten in einer Frankfurter Moschee ergaben sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft keine konkreten Verdachtsmomente für eine Anklage. (dapd)