Weil die Lohn- und Preisentwicklung künftig für die Berechnung der Gelder gilt, ist eine weitere Erhöhung im Juli 2011 zu erwarten.

München/Hamburg. Nach der Erhöhung ist vor der Erhöhung: Die knapp fünf Millionen erwachsenen Hartz-IV-Empfänger können nach Informationen der “Süddeutschen Zeitung“ damit rechnen, dass die Regelleistungen bereits im Juli kommenden Jahres erneut erhöht werden. Nach der Anhebung um fünf Euro im Januar ist dann sogar ein leicht höheres Plus möglich. Darauf deuteten die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamts zur Lohn- und Preisentwicklung hin, die künftig für die Anpassung der Hartz-IV-Sätze maßgeblich sind. Die Anhebung um fünf auf 364 Euro zu Beginn des Jahres 2011 war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht eine Neuberechnung der Regelleistungen verlangt hatte.

Bislang war die Grundsicherung an die Rentenentwicklung gekoppelt. Von 1.Januar 2011 an soll vorerst zu 70 Prozent der Preis- und zu 30 Prozent der Lohnanstieg über die jeweils zum 1. Juli des Jahres fällige Hartz-IV-Anpassung entscheiden. Maßgeblich ist dabei die Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen sowie die Entwicklung der Nettolöhne nach der sogenannten Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.

Im September lag die Teuerungsrate der Verbraucherpreise bei 1,3 Prozent, im Jahresdurchschnitt rechnen Banken mit einer Inflationsrate von etwa einem Prozent. Einen starken Anstieg verzeichnet das Statistische Bundesamt dagegen bei den für die Berechnung relevanten Nettolöhnen, wie die Zeitung weiter schreibt. Hier betrug der Zuwachs im ersten Quartal 3,6 und im zweiten Vierteljahr 3,8 Prozent.

Das starke Plus hängt unter anderem mit dem Abbau der Kurzarbeit und den Steuersenkungen zusammen, die Anfang des Jahres wirksam wurden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sich dieser Trend bis Jahresende fortsetzt.

Vorsichtig gerechnet könnte sich die für die Anpassung der Hartz-IV-Sätze entscheidende Mischindexrate dem Bericht zufolge deshalb auf mindestens 1,5 Prozent belaufen. Bei einem Regelsatz von 364 Euro ergäbe dies eine Erhöhung von etwa 5,50 Euro auf dann knapp 370 Euro.