Ein Gericht hat deutschen Geschädigten insgesamt 2,4 Millionen Euro zugesprochen. Doch die verurteilten Terroristen sind mittellos.

Paris. Rund acht Jahre nach dem blutigen Al-Qaida-Attentat auf der tunesischen Ferieninsel Djerba haben deutsche Überlebende und Angehörige von Todesopfern erfolgreich Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Ein Pariser Schwurgericht sprach am Dienstag 21 Geschädigten insgesamt 2,4 Millionen Euro zu.

Die Deutschen aus Städten wie Hamburg, Lübeck, Wuppertal oder Heilbronn waren bei dem Attentat im Frühjahr 2002 entweder schwer verletzt worden oder hatten Angehörige verloren. Wer die Entschädigung zahlen soll, ist jedoch unklar.

Im ersten Teil des Pariser Prozesses war im Februar 2009 unter anderem der Deutsche Christian Ganczarski zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er als Al-Qaida-Mitglied an der Planung des Selbstmordanschlags beteiligt war. Bei der Explosion eines mit Flüssiggas beladenen Kleinlasters an der Synagoge La Ghriba waren insgesamt 21 Menschen ums Leben gekommen, unter ihnen auch 14 deutsche Touristen. Die französische Justiz hatte die Ermittlungen gegen Terrorhelfer aufgenommen, weil bei dem Anschlag auch zwei Franzosen starben.

Unklar ist nach dem Urteil vom Dienstag, wer die Entschädigungen zahlen wird. Die im Terror-Prozess Verurteilten gelten als mittellos, und die Reiseveranstalter können nicht zur Verantwortung gezogen werden. „Wir sind der Ansicht, dass der Opferentschädigungsfonds der Bundesregierung zahlen muss“, sagte Anwältin Judith Adam-Caumeil nach der Gerichtsentscheidung. Die französischen Opfer seien schon lange aus einem entsprechenden staatlichen Fonds entschädigt, die deutschen Opfer müssten nun das gleiche Recht bekommen. Notfalls will die Anwältin mit dem Deutschen Opferschutzbund Djerba bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. „Es kann nicht sein, dass für Griechenland Milliarden da sind und es für so etwas kein Geld gibt“, sagte Adam-Caumeil.