Wenn Konrad Duden seinerzeit schon das Internet gekannt hätte, hätte er das große Du bestimmt digital erweitert.

Vor einer Woche habe ich mich in dieser Kolumne mit der Frage beschäftigt, ob und wann die Pronomen (Fürwörter) der 2. Person (du, ihr, dein, euer) großgeschrieben werden dürfen und wann nicht. Ich hielt diese Regel für eine Nebensächlichkeit, wurde aber eines Besseren belehrt. Das „große Du“ scheint in vielen Familien eine heftige Diskussion ausgelöst zu haben, deren Echo mich mit voller Wucht traf und deren Wellen bis heute nicht abgeebbt sind. Ehemänner bedankten sich, dass der seit Jahrzehnten andauernde Streit mit der Frau des Hauses nun dank meiner fachlichen Kompetenz gelöst sei, aber in anderen Fällen erzürnten sich seit Langem verheiratete Paare derart über das kleine oder große Du, dass die ohnehin wegen Quarantäne und Isolation gereizte Stimmung in der Wohnung eine gefährliche Steigerung erfuhr.

Es liegt mir fern, mit einem simplen Groß- oder Kleinbuchstaben Ehekrisen auslösen zu wollen. Ich denke mir diese Regeln ja nicht aus, sondern gebe nur wieder, was seit mehr als 150 Jahren gilt. Noch einmal in aller Kürze: Die Pronomen der 2. Personen werden grundsätzlich kleingeschrieben, nur als vertrauliche Anrede im Brief dürfen sie großgeschrieben werden – wohlgemerkt „dürfen“, müssen aber nicht: „Lieber Hans, kommst Du am Sonntag mit Deinen Kindern zu meinem Geburtstag?“