Gericht schränkt die Videoüberwachung auf St. Pauli weiter ein. Zukünftig muss die Polizei auch den Hauseingang auf Videobildern schwärzen.

Hamburg. Für die Hamburger Polizei wird es zukünftig schwieriger, die Reeperbahn umfassend per Video zu überwachen. Das Oberverwaltungsgericht hat einer Klägerin recht gegeben, die bemängelt hatte, dass eine der zwölf auf der Reeperbahn montierten Kameras auch den Eingangsbereich ihres Wohnhauses im Visier hat. So lasse sich ein Bewegungsprofil erstellen, fürchtete die Klägerin.

Das Gericht sah es auch so. Zukünftig muss die Polizei nach der Privatwohnung auch den Hauseingang auf den Videobildern schwärzen. Das Urteil könnte richtungsweisende Wirkung haben: Wenn weitere Reeperbahn-Anwohner vor Gericht ziehen, gerät die "flächendeckende Überwachung" zum Puzzle mit vielen fehlenden Teilen.

Geklagt hatte jene St. Paulianerin, die bereits durchgesetzt hatte, dass die Fenster ihrer Wohnung nicht weiter von Kameras erfasst werden dürften. Die Polizei ließ entsprechende Erfassungsbereiche der Kameras daraufhin mithilfe einer Software schwärzen. Und wird den technischen Dienstleister nun noch einmal rufen müssen.

+++ SO KRIMINELL IST IHR STADTTEIL +++

Die Überwachung des Hauseingangs der Klägerin, so urteilten die Richter, greife deutlich intensiver in ihr Recht auf informelle Selbstbestimmung ein, als dies die Videoüberwachung der Straße ohnehin tue. Für diesen Eingriff, so das Gericht, gebe es im Gegensatz zur Überwachung der Fußwege keine rechtliche Grundlage. Auch und gerade weil die Kamera auch den inneren Bereich des Hausflurs erfasse.