Mit dem Gesetz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit in Hamburg vom 16. Juni 2005 wurde die Grundlage geschaffen, eine Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten zu erlauben. Seit dem 30. März 2006 wird die Reeperbahn überwacht. Datenschützer bemängeln, ein Präventivcharakter sei nicht gegeben. Eine am Hansaplatz installierte Videoüberwachung wurde wieder abgeschaltet.

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg urteilte jüngst, die Videoüberwachung sei geeignet, zur Verhütung von Kriminalität beizutragen.