Der Senat will den weiteren Betrieb der strittigen Kameras in Behörden prüfen.

Hamburg. Nach der scharfen Kritik des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar an der Videoüberwachung in Behörden will der Senat den weiteren Betrieb der strittigen Kameras prüfen. "Dort, wo die Verhältnismäßigkeit der Kameras unklar ist, werden diese zunächst entfernt", erklärte der stellvertretende Senatssprecher Markus Kamrad. Möglicherweise würden sie aber auch nur abgeschaltet, bis eine endgültige Lösung gefunden sei. Wann die ersten Kameras abgebaut werden sollen, ist noch nicht klar.

Hamburgs oberster Datenschützer Johannes Caspar hatte nach der Auswertung einer Senatsanfrage der Partei Die Linke kritisiert, dass weite Teile der Videoüberwachung durch staatliche Stellen keine Rechtsgrundlage hätten. In der Hansestadt gibt es knapp 90 Kameras an Dienstgebäuden, 41 an Museen und öffentlichen Stiftungen, 46 an Schulen, 73 an Hochschulen. Von Caspars Kritik ausgenommen sind Kameras, die als Teil der Ermittlungsarbeit der Polizei betrieben werden oder in sicherheitsrelevanten Bereichen wie der Innenbehörde installiert sind, aber auch Kameras auf Privatgelände.

Justizsenator Till Steffen (GAL) hatte nur einen Tag nach der Kritik Caspars eine Gesetzesänderung angekündigt. Die fehlende Rechtsgrundlage könne nach Überlegungen der Justizbehörde durch die Einfügung eines neuen Paragrafen im Hamburgischen Datenschutzgesetz behoben werden, erklärte Justizsenator Steffen.

"Wir sollten in diesem Bereich schnell Klarheit schaffen. Ich strebe eine eindeutige Regelung im Hamburgischen Datenschutzgesetz an." Die Videokameras könnten für den Schutz von Besuchern und Mitarbeitern der Behörden und auch zur Abwehr von Vandalismus erforderlich sein, sagte Steffen. Die Kameras sollten zudem künftig gesondert gekennzeichnet werden.