Zehn Hamburger Radikale fuhren in ein Terrorcamp nach Pakistan. Welche rechtlichen Möglichkeiten im Umgang mit Islamisten hat Hamburg?

Hamburg. Den Sicherheitsbehörden bleiben lediglich das Straf- und Ausländerrecht. So hat Hamburg seit 2003 bereits 15 Islamisten in ihre Heimatländer ausgewiesen. Dies kann bereits dann geschehen, wenn ihnen eine aggressive antidemokratische Grundhaltung nachgewiesen wird.

Eine Ausweisung darf allerdings nur in jene Länder erfolgen, in denen keine Folter droht. Der Verfassungsschutz ist zudem bei Verfahren zur Einbürgerung und Aufenthaltsverlängerungen eingebunden. Gibt es den berechtigten Verdacht, dass sich Ausländer gegen die freiheitliche Grundordnung stellen, werden ihre Anträge abgelehnt.

Doch eine Ausweisung ist für die Ermittler ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite sind sie erleichtert, wenn sie ausgewiesene Islamisten nicht mehr beobachten müssen. Andererseits wissen sie nicht, ob diese in ihren Heimatländern womöglich Anschläge planen. In Bayern hat die Polizei nach dem Auftauchen eines al-Qaida-Videos zwei mutmaßliche Islamisten für die Zeit des Oktoberfestes vorbeugend in Haft genommen. Bereits vor wenigen Jahren wurden weitere Maßnahmen diskutiert:

So hatte der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) eine Sicherungshaft für gefährliche Islamisten gefordert. Als allerdings die britische Regierung mit derselben Idee höchstrichterlich scheiterte, gab er diesen Vorstoß wieder auf. Auch der Plan, gewaltbereiten Islamisten elektronische Fußfesseln zu verpassen, scheiterte.

Im Juli hat der Bundesrat ein Gesetz verabschiedet, wonach jemandem, der mit dem Vorsatz in ein Terrorcamp reist, um einen Anschlag zu begehen, bis zu zehn Jahre Haft drohen. "Dieses zu beweisen, ist allerdings schwierig", sagt ein Fahnder.

Auch antidemokratische Äußerungen im privaten Umfeld haben nicht unbedingt Konsequenzen. Anders etwa als der öffentliche Aufruf zu Straftaten in Hasspredigten. "Die meisten dieser Äußerungen sind aber verklausuliert, weil Islamisten wissen, dass sie abgehört werden", sagt der Fahnder.