Zum Schluss haben sie sich dann doch noch verstanden, Justizministerin Brigitte Zypries und Innenminister Wolfgang Schäuble.

Hamburg. Zum Schluss haben sie sich dann doch noch ganz gut verstanden, die Justizministerin Brigitte Zypries von der SPD und der Innenminister Wolfgang Schäuble von der CDU. Für sie sei der persönliche Umgang mit Schäuble doch oft einfacher gewesen als mit dessen Vorgänger Otto Schily (SPD), gab Zypries vor einigen Wochen im Abendblatt zu. Und Schäuble hätte auch mit ihr lieber gearbeitet als mit ihrer Vorgängerin Herta Däubler-Gmelin (SPD). Dennoch standen die sicherheitspolitischen Maßnahmen des Landes in den vergangenen vier Jahren, in denen die Terrorgefahr in Deutschland sichtbarer wurde als je zuvor, im Spannungsfeld dieser beiden Minister. Im Herbst 2007 flogen die vier Terrorverdächtigen der Sauerland-Gruppe auf, die die größten Anschläge, die es je in Deutschland gegeben hätte, planten. Die Terrorbotschaften mit Bezug nach Deutschland (mehr als 40 seit 2001) nahmen vor der Bundestagswahl deutlich zu.

Wie Deutschland am besten davor zu schützen sei, darüber schimpften und stritten, taktierten und zögerten Schäuble und Zypries, aber schlussendlich rauften sie sich doch zusammen. Die umstrittene gesetzliche Regelung zur Online-Durchsuchung wurde dem Bundeskriminalamt (BKA) für die Abwehr von Terroranschlägen nach einer Debatte von zweieinhalb Jahren zugebilligt. Die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate wurde festgelegt. Das Gesetz, das den Besuch von Terrorlagern unter Strafe stellt, wurde verabschiedet, auch wenn es schon greift, bevor überhaupt eine konkrete Tat begangen wurde.

Diese Gesetzeskomplexe sind die wichtigsten, die die schwarz-rote Koalition zum Schutz vor Terrorangriffen abgearbeitet hat. Sie haben von den Gegnern das Wort "Überwachungsstaat" provoziert und großen Widerstand vor allem der Internetgemeinde hervorgerufen. Allein der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung organisierte eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht mit etwa 34 000 Teilnehmern, über die noch nicht entschieden ist. Ob das Gesetz zum Besuch von Terrorlagern mit der Verfassung vereinbar ist, wird vermutlich das oberste Gericht noch überprüfen. Das meint auch Matthias Jahn, Professor für Strafrecht an der Universität Erlangen. "Das Gesetz schießt weit über das hinaus, was aus Sicht der Wissenschaft als zur Terrorabwehr rechtsstaatlich geboten erschien", sagt er. "Es greift zu früh und zu intensiv im Vorfeld einer Straftat ein." Das könne auch investigativen Journalisten nicht gefallen, meint er: "So macht sich auch der Reporter strafbar, der nur von dort berichten will."

Auch das Gesetz zur Online-Durchsuchung sieht der Wissenschaftler distanziert. "Da ist eine riesige Gesetzgebungsmaschinerie für, wie vonseiten des Bundeskriminalamts immer wieder gesagt worden ist, letztlich ganz wenige Fälle von Online-Durchsuchung angeworfen worden. Das ist ein Missverhältnis zwischen dem angeblichem Anlass und dem großen Aufwand für das Gesetz." Jahn hätte sich eine eingehendere Information der Öffentlichkeit gewünscht, "ob der Anlass wirklich groß genug ist, um ihn in einem derart detaillierten und ausufernden Gesetz zu regeln". Für den Praktiker Konrad Freiberg, Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), wird sich hingegen noch zeigen, dass die Online-Durchsuchung "ein Instrument ist, das man brauchen wird, um die Bürger vor Anschlägen zu schützen". Aus seiner Sicht ist die Koalition "vernünftig mit den Themen der Inneren Sicherheit umgegangen".