Ein 66-jähriger Beamter soll eine Akte aus seiner Dienststelle gestohlen und sich beim Datenschutzbeauftragten beschwert haben.

Hamburg. Er war ein unbequemer Beamter, kein Jasager: Klaus-Peter D., im Personalrat des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) aktiv, eckte immer wieder an. Mal prangerte er eine Millionenverschwendung beim BSH an, weil es Personalräten rechtswidrig Reisen und Übernachtungen bei Gewerkschaftskonferenzen bezahlt habe, mal die angebliche Lustreise einer Vorgesetzten.

Auch der vermeintlich zu lässige Umgang mit Personalakten in der Behörde hatte seinen Unmut erregt. Doch statt die Missstände zu beseitigen, habe sich sein Dienstherr auf ihn, den vermeintlichen Quertreiber, eingeschossen. "Ich bin über Jahrzehnte verfolgt worden", sagt er.

In einem Brief an den Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, machte der 66-Jährige seinem Ärger kurz nach der Pensionierung im August 2009 Luft. Er habe seine Personal-, Kranken- und eine Disziplinarakte in einem Zug gefunden. Das sei "ungeheuerlich" und ein Beleg für die "schlampige Behörde".

Gestern steht Klaus-Peter D. vor dem Amtsgericht - wegen Verleumdung, wegen Diebstahls auch. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe mit dem Schreiben nicht nur dem Ansehen seiner Behörde geschadet. Er habe zudem die besagte Akte aus den Diensträumen des BSH gestohlen. Die Staatsanwaltschaft ließ sogar sein Haus in Elmshorn durchsuchen und seinen Computer beschlagnahmen.

Dass er die Dokumente nicht im Zug gefunden habe, räumt Klaus-Peter D. gleich ein. Er habe die Legende erfunden, um beim Datenschutzbeauftragten Druck zu machen. Mit Erfolg.

Wenige Monate später prüften Mitarbeiter des Datenschutzbeauftragten beim BSH. Da erfuhr auch Christoph B., 62, einst Vorgesetzter des Angeklagten, dass die Akte im Zug gefunden worden sein soll. Um die Sache zu klären, habe er sich mit Klaus-Peter D. im Hauptbahnhof getroffen. Was Klaus-Peter D. nicht ahnte: Christoph B. fertigte ohne sein Wissen einen Gesprächsvermerk an, den er an die innere Revision des Verkehrsministeriums weiterleitete.

An "Stasi-Methoden" habe ihn dieses Gebaren erinnert, sagt Klaus-Peter D. vor Gericht. Gestohlen habe er die Akte jedenfalls nicht. Sie sei ihm auf dem Postweg im Original zugeschickt worden. "Ob es ein Versehen oder Absicht war, weiß ich nicht." Auch Christoph B. räumt ein: "Es kann sein, dass ihm die Akte zugeschickt wurde."

Weil ihm ein Diebstahl nicht nachgewiesen werden kann, stellt das Gericht das Verfahren ein. 3600 Euro Geldbuße muss Klaus-Peter D. zahlen. Der Staatsanwalt: "Sie haben als Beamter ihre Loyalitätspflicht verletzt." Sein Verteidiger entgegnet: "Mit der Einstellung gilt die Unschuldsvermutung für meinen Mandanten weiterhin."