Amtsgericht verurteilt 48-Jährigen wegen übler Nachrede zu 200 Euro Geldstrafe

Ein wichtiger Grundsatz in deutschen Gerichtssälen lautet: Im Zweifel für den Angeklagten. Für Verhandlungen, in denen es um den Tatbestand der üblen Nachrede geht, gilt dies nicht. Wer Gerüchte über andere in die Welt setzt, die denen schaden, muss seine Behauptungen auch beweisen können - oder andernfalls mit Strafe rechnen.

Erik L. blieb die Beweise für seine Aussagen auch in der zweiten Sitzung vor dem Lüneburger Amtsgericht schuldig. Der arbeitslose 48-Jährige, der braun gebrannt und in einem blütenweißen Hemd erschien, hatte im vergangenen Jahr in einem Schreiben an die Polizei behauptet, der Sohn seiner Bekannten Mandy P. stinke und sei in einem verwahrlosten Zustand.

Aufgefallen sei ihm das bei einem Treffen mit Mandy P. und ihrem Sohn. Er hatte beide zur Eröffnung eines Baumarktes zu einem Hubschrauberrundflug eingeladen. Von "speckigen Klamotten, dreckigen Fingernägeln und einem starken Uringeruch, der von dem Jungen ausgehe", war in der ersten Sitzung in diesem Fall die Rede vor Gericht. Dass der Flug nur wenige Minuten statt der geplanten Viertelstunde dauerte, sei die Schuld des kleinen Peter. Die Ausdünstungen des Jungen, der neben dem Pilot im Cockpit saß, hätten den gezwungen, früher als vereinbart zu landen, so Erik L. Der 48-Jährige schlug vor, den Piloten als Zeuge zu hören.

Die Mitarbeiter des Amtsgerichts machten den Hubschrauberpiloten in Österreich ausfindig. Telefonisch teilte der Mann mit, dass er sich zwar an den Tag, jedoch nicht an einzelne Fluggäste erinnern könne, da er im Akkord Rundflüge geflogen sei. Zum zweiten Verhandlungstermin in Lüneburg erschienen war aber Mandy P., die Mutter des Jungen. Die 38-Jährige sieht sich als Opfer einer Rufmordkampagne, weil sie Erik L. als Partner verschmäht habe. "Er fragte gleich beim ersten Treffen, worauf warten, wenn es passt? Ständig hat er versucht mich zu bedrängen und zu küssen. Das wollte ich nicht."

Täglich schickte er ihr E-Mails und SMS. Mandy P. antwortete nicht. "Dann fing er an mich zu beleidigen, sagte, jemand, der Hartz IV bekommt, kann keine gute Mutter sein und aus solchen Kindern werde nichts." Die attraktive Frau in engen Jeans und einem knalligen Leopardenprint-Jäckchen schüttelt ihre Lockenmähne. "Schwachsinn" lautet ihr kurzer und eindeutiger Kommentar auf die Frage der Richterin, ob ihr Sohn an dem Tag des Hubschrauberrundfluges streng gerochen habe. Ihr Kind trage Markenkleidung und liege ihr sehr am Herzen.

Zu einer ähnlichen Einschätzung kam der Mitarbeiter des Jugendamtes, der die alleinerziehende Mutter und ihren elfjährigen Sohn aufgrund des alarmierenden Fax, das Erik L. an die Polizei geschickt hatte, besuchte. Er fand keinerlei Anhaltspunkte für die genannten Anschuldigungen. Erik L. akzeptierte letztlich den Strafbefehl. Er ist der üblen Nachrede schuldig und muss eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen in Höhe von zehn Euro zahlen.