Amtsgericht Lüneburg verurteilt 31-Jährigen wegen des Handels mit Doping-Präparaten zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung

Wer sportlich fit ist, gilt als attraktiv und ist im Berufsleben erfolgreicher. Wer regelmäßig trainiert, reagiert weniger stark auf Stress und beugt Depressionen vor. Das hat unter anderem eine Studie des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit herausgefunden. Doch nicht alle wollen so lange warten, bis schweißtreibendes Training Erfolge zeigt. In Fitnessstudios wird immer häufiger nach stärkeren Mitteln als Proteinshakes gefragt, in Internetforen diskutieren Nutzer weltweit die Wirkungen von Hormonen und anderen Wirkstoffen. Doping ist längst im Breitensport angekommen. Die meisten dieser Mittel sind in Deutschland verboten oder werden nur verschreibungspflichtig abgegeben.

Johann K. sieht auf den ersten Blick nicht besonders sportlich aus. Der hoch aufgeschossene junge Mann hat die picklige Haut eines Teenagers und sitzt mit hängenden Schultern neben seinem Verteidiger. Der mehrfache Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz wird ihm vorgeworfen. Er soll verbotenerweise mit rezeptpflichtigen Medikamenten einen schwungvollen Handel getrieben haben.

Testosteron, Oralturinambol, Nandrolon, Clenbuterol - die Liste der Wirkstoffe ist lang. Fast zehn Minuten braucht der Staatsanwalt um jedes Präparat aufzuzählen. Insgesamt fand die Polizei bei einer Durchsuchung ein mit mehreren tausend Kapseln und knapp fünfzig verschiedenen Ampullen und Spritzen vollgestopftes Päckchen in Wendisch-Evern sowie knapp 5000 Euro Bargeld. Johann K. soll die Dopingmittel im Internet bestellt haben. Um unerkannt an die verbotenen Sendungen zu gelangen, hatte er unter ein Konto unter falschen Namen bei einer Lüneburger Packstation eingerichtet. Mehr als einmal hat er auch auf Bestellung Dopingmittel versandt.

"Das ist alles ganz anders", sagt der 31-Jährige. "Aber ich werde zu den Hintergründen keine Aussagen machen, denn ich bin vor dem Prozess bedroht worden. Falls ich etwas sage, soll mir und meiner Familie etwas Schlimmes passieren."

Wer seine Hintermänner waren, verrät der Angeklagte nicht. Mit Medikamenten kenne er sich allenfalls ein klein wenig aus, "wie jeder, der mal eine Erkältung hat oder Kopfschmerzen". Ein bisschen Testosteron habe er selbst konsumiert, das gebe er zu, aber weiter könne er wirklich nichts sagen. Immer wieder schaut er während seiner Aussagen zu seiner Mutter, die mit der Großmutter im Zuschauerraum sitzt. Der Staatsanwalt hebt eine dicke Akte an. Es handelt sich um einen ähnlich gelagerten Fall, in dem der Angeklagte derselben Tat beschuldigt wird. Unterstützt vom Richter, erklärt der Staatsanwalt, er könne sich vorstellen, das noch nicht eröffnete Verfahren einzustellen, wenn der Angeklagte im laufenden Prozess eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung akzeptiert.

Johann K. und sein Verteidiger bereden mehr als eine halbe Stunde das Angebot des Gerichts und stimmen schließlich zu. Nur das Bargeld, das er bei der Festnahme in der Tasche hatte, will der Angeklagte zurück. "Das waren meine Rücklagen für die Steuererklärung". Wie vereinbart lautete das Urteil ein Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung für Johann K., der keine Vorstrafen hat.

"Am Ende bleibt ein Nachgeschmack, dass Sie hier zu gut weggekommen sind", gibt der Richter Johann K. mit auf den Weg.