Nach dem gewonnenen Verfahren um die Gaspreiserhöhung von Eon-Avacon stellen Verbraucher Rückforderungsansprüche

Lüneburg. Ihre Die Lüneburger Verbraucherschutzanwältin Silke Jaspert hat nach eigenen Angaben alle Verfahren gegen den Energiekonzern Eon-Avacon gewonnen, in denen der Versorger mit Zahlungsklagen gegen seine Kunden vorgegangen war.

Jetzt beginnen weitere Verfahren in Sachen Erdgas: Verbraucher stellen Rückforderungsansprüche. Eon-Avacon geht derweil noch immer von der Rechtmäßigkeit der Preiserhöhungen aus. 2006 hatten etliche Kunden der Gaspreiserhöhung des Konzerns widersprochen, zahlten in den Folgejahren lediglich den alten Preis weiter. Ab 2008 hatte das Unternehmen daraufhin Mahnbescheide verschickt. Vor dem Amtsgericht Lüneburg verlor der Versorger, die Kunden bekamen Recht: Aufgrund einer unzulässigen Preisanpassungsklausel im Vertrag sei die Erhöhung nicht rechtens gewesen. Eon-Avacon hat zwischenzeitlich die Verträge verändert, gleichzeitig aber stets argumentiert, die Preiserhöhung sei "gerechtfertigt und angemessen" gewesen. Das Gericht habe lediglich einen formalen Aspekt bewertet.

Trotzdem hatte Eon im Herbst vergangenen Jahres einige seiner Berufungen vor dem Landgericht Lüneburg zurückgezogen. Auf Nachfrage der Rundschau sagte Sprecherin Carolin Westermann jetzt, dass Eon-Avacon zwischenzeitlich eine Handvoll anderer Verfahren gewonnen habe. Einzelne Aspekte hätten dort anders als bei den zurückgezogenen Verfahren gelegen. Westermann sagte der Rundschau außerdem: "Es gibt Gerichte, die unsere Haltung bestätigen. Nicht alle Gerichte urteilen immer in eine Richtung."

Das bestätigte die Lüneburger Anwältin Silke Jaspert: "In anderen Landkreisen gibt es andere Rechtsprechungen." Doch in Lüneburg folge man einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofs. Jaspert bewertet die Chancen für ihre neuen Fälle daher als "sehr gut": 15 Kunden haben sich in den vergangenen Monaten bei ihr gemeldet, die von den gewonnen Verfahren gehört hatte und selbst die Preiserhöhung über Jahre hinweg bezahlt hatten. Sie stellen jetzt Rückforderungsansprüche gegen Eon-Avacon.

Laut Silke Jaspert geht es um rund 1000 Euro pro Fall. "Die ersten Mahnbescheide sind erlassen", sagte die Anwältin der Rundschau. Die übrigen Fälle, in denen Eon-Avacon Zahlungsklagen gegen die Kunden angestrengt hatte, sind laut Jaspert allesamt erledigt. Die der Konzern nicht zurückgezogen hatte, habe das Landgericht zugunsten der Verbraucher entschieden.

Informationen in Sachen Rückforderungen bekommen Verbraucher bei der Interessengemeinschaft Energiepreise Lüneburg, kurz Igel. Vor viereinhalb Jahren gegründet, ist die Initiative mittlerweile 800 Mitglieder stark. Ihr Ziel: "gemeinsam gegen erhöhte Preise, intransparente Abrechnung und verbraucherfeindliche Verträge vorzugehen". Sprecher Thomas Wiegand ist zufrieden damit, was Igel in den Jahren ihres Bestehens erreicht hat. "Die Menschen sind sensibler geworden. Wir stecken nicht mehr in der Kampfphase von vor vier Jahren, die ist abgeflaut, weil es mittlerweile so viele verschiedene Anbieter gibt. Aber wir werden weiterhin die Verbraucher informieren."

Die Lüneburger befinden sich zurzeit in Gesprächen mit der Energiegenossenschaft Nordwest in Hannover, nachdem eine Zusammenarbeit mit einer Genossenschaft in Bremen nicht zustande gekommen war. "Der Vorteil ist: Die Gewinne fallen zu den Genossen zurück", sagte Wiegand der Rundschau. "Insgesamt geht es nicht um Gewinnmaximierung, dadurch sind sehr niedrige Preise möglich."

Mehr Informationen dazu und zu möglichen Rückforderungen gibt Thomas Wiegand unter 04131/40 60 71. Die Mitgliedschaft bei Igel ist kostenlos.