Das Amtsgericht verurteilt einen 47-Jährigen wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung

Volker P. ist wahrlich kein unbeschriebenes Blatt. Der blonde Lüneburger mit Schnauzer hat 17 Vorstrafen und saß bereits mehrmals im Gefängnis. Häufig war der Grund, dass er andere betrogen hatte. Bevor es am Amtsgericht Lüneburg losgeht, will er klarstellen, dass er in diesem Augenblick eigentlich auf dem Operationstisch liegen müsste. Der Besuch in der Klinik war in letzter Sekunde nur deshalb nicht zustande gekommen, weil seine Werte momentan zu schlecht für den Eingriff waren. Deshalb hatte er es doch noch zur Verhandlung geschafft.

Die Staatsanwaltschaft am Amtsgericht Lüneburg wirft dem 47-Jährigen drei Vergehen vor. Volker P. wird zur Last gelegt, eine Ferienwohnung angemietet zu haben, obwohl er wusste, dass er nicht in der Lage sein würde, die Miete zu bezahlen. Außerdem soll einen Vertrag mit einem Mobiltelefonanbieter geschlossen haben, ohne dass er vor hatte, die Rechnungen zu bezahlen. Nachdem er sich die monatlichen Raten zunächst von seinem Konto abbuchen ließ, löschte er nach einigen Monaten seine Kontodaten. Fortan sollte die Rechnung vom Konto seiner damaligen Lebensgefährtin Beate K. abgebucht werden. Die Frau erfuhr nichts davon. Der Betrug flog auf, weil sich die Telefongesellschaft meldete. Das Konto von Beate K. war nicht gedeckt.

Einen Monat später versuchte der bullige Angeklagte, der unter seiner schwarzen Fliegerjacke einen weißen Kapuzenpullover trägt, auf andere Weise an ein Telefon zu kommen. Diesmal sollte der Vertrag gleich von vornherein auf seine neue Lebensgefährtin laufen. Der gelernte Zimmermann fälschte ein Schreiben, indem ihm Veronika M. angeblich die Erlaubnis erteilt, für sie einen Mobilfunkvertrag zu besorgen. Außerdem legt er dafür sogar ihren Personalausweis vor. Der Anbieter lässt sich auf den Deal ein. Volker P. entscheidet sich für das volle Programm: Vertragslaufzeit über 24 Monate, ein topmodernes Handy, mit dem man nicht nur telefonieren, sondern auch fotografieren und im Internet surfen kann. Von Anfang an soll Veronika M. für den Vertrag auch zahlen. Davon erfuhr die Frau erst, als sie ihre Kontoauszüge genauer ansah und feststellte, dass monatlich etwa 100 Euro für Telefonate abgebucht wurden, die sie gar nicht geführt hatte.

Volker P., ein Mann mit rotvioletter Gesichtsfarbe, räumt alles ein. Der schwer herzkranke Mann bestätigt alle Vorwürfe mit einem Nicken. Mittlerweile hat der seine Mietschulden bezahlt. Sein Verteidiger, der Richter und der Staatsanwalt einigen sich nach kurzer Beratung darauf, wegen der geringen Schwere der Vergehen noch einmal eine Freiheitsstrafe auf Bewährung auszusprechen. Die Zeugen können ohne Befragung nach Hause geschickt werden. Der Staatsanwalt will vor seinem Plädoyer noch wissen, wie Volker P. sich seine Zukunft vorstellt. "Ich arbeite in Lüneburg wieder als Zimmermann und möchte mir nichts mehr zuschulden kommen lassen. Und die Operation am Herz möchte ich hinter mich bringen." Dennoch erinnert der Staatsanwalt daran, dass Volker P. kurz nachdem er zuletzt aus dem Gefängnis entlassen worden war, bereits wieder straffällig geworden ist. Er beantragt, ein Jahr Freiheitsstrafe und eine Bewährungszeit von vier Jahren.

Volker P. nutzt seine letzten Worte für eine Bitte. "Ich möchte gern bei meiner Bewährungshelferin bleiben, wenn das geht, denn sie hilft mir immer, wenn ich Fragen habe."

Der Richter spricht den Angeklagten schuldig und verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zu vier Jahren auf Bewährung. "Ihr umfassendes Geständnis ist positiv für Sie zu werten. Aber Sie wissen, Sie haben es jetzt in der Hand, wie Ihr Leben weitergeht." Volker P. greift zum Telefon und vereinbart erleichtert einen neuen Operationstermin.