Das Vertrauen vieler Verbraucher ist erschüttert. Das Abendblatt und der Hamburgische Anwaltverein laden zu einem Bürgerforum ein.

Hamburg. Gammelfleisch, Dioxin-Eier , EHEC-Krise . "Analogkäse" im Cordon bleu, "Pressfleisch" auf der Pizza - immer neue Skandale haben das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelindustrie erschüttert. Und ausgerechnet eine brancheninterne, von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) in Auftrag gegebene Studie hat jetzt offenbart: Noch nicht einmal jeder fünfte Verbraucher traut den Versprechungen der Lebensmittelhersteller. Die wiederum fühlen sich zu Unrecht an den Pranger gestellt.

Was ist erlaubt? Was nicht? Was darf drin sein in den Lebensmitteln, wie müssen sie gekennzeichnet sein, welche Rechte hat der Verbraucher, wenn etwa durch irreführende Werbung falsche Erwartungen geweckt werden? Antworten auf diese und zahlreiche andere Fragen wollen die Rechtsanwälte und Lebensmittelexperten Carl von Jagow und sein Kollege Professor Moritz Hagenmeyer (beide Kanzlei Krohn) beim nächsten, vom Abendblatt und dem Hamburgischen Anwaltverein (HAV) veranstalteten Bürgerforum zum Thema Lebensmittelrecht geben - und dabei auch über weitverbreitete Irrtümer aufklären. Zum Beispiel das Mindesthaltbarkeitsdatum: Vielen Bürgern sei gar nicht bekannt, dass es sich dabei mitnichten um das Verfallsdatum handelt, sagt von Jagow. Das eine Datum bürge für die Qualität des Produkts in dem angegebenen Zeitraum, das Verfallsdatum hingegen besage, wie lange zum Beispiel Fleischwaren noch problemlos verzehrt werden können. "Diese Verwechslung führt dann dazu, dass Menschen Nahrungsmittel, die noch genießbar sind, wegschmeißen", sagt von Jagow.

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Mithin herrscht große Verunsicherung. Verbände wie Foodwatch geißeln fortgesetzt fragwürdige und betrügerische Produkte. Als Konsequenz daraus hat das Landwirtschaftsministerium gerade das Portal www.lebensmittelklarheit.de gestartet: Verbraucher können dort Produkte melden, wenn sie sich durch deren Aufmachung oder Kennzeichnung getäuscht sehen.

Damit der Verbraucher besser durchblickt, hat das EU-Parlament zudem im Juli der Lebensmittelinformationsverordnung zugestimmt. In den nächsten Wochen soll sie in Kraft treten, und spätestens nach drei Jahren müssen die Regelungen angewendet werden. Wichtigste Punkte: Die Nährwertkennzeichnung wird Pflicht, Lebensmittelimitate müssen deutlich gekennzeichnet werden. Sogar die Mindestschriftgröße ist mit 1,2 Millimeter genau festgelegt.

Eine Anmeldung zu der von Abendblatt-Leserbotschafter Ralf Nehmzow moderierten Veranstaltung ist erforderlich unter Telefon 040/68 86 09 55 (9-18 Uhr) oder unter info@hav.de

Das Bürgerforum beginnt am Donnerstag, 17. November, um 19 Uhr inder Axel-Springer-Passage (Caffamacherreihe 1). Für rechtsuchende Bürger bietet der HAV einen Service an: den "Anwaltsuchdienst". Auf Anfrage werden kostenlos bis zu drei für den Fall geeignete Rechtsanwälte genannt: Telefon 01804/31 43 14, pro Anruf 20 Cent, mobil ist es teurer.