Berlin. Influencer und Experte Steuerfabi erklärt als Gastautor, was man 2023 noch tun sollte, um Steuern zu sparen – und welche Fristen gelten.

  • Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für 2022 liegt schon ein bisschen zurück
  • Dennoch kann es sich lohnen, auch zum Jahresende nochmal an die Steuern zu denken
  • Steuerfabi erklärt, welche Dinge Sie bis zum Jahresende bei den Steuern erledigt haben sollten

Steuerexperte Fabian Walter aka Steuerfabi erreicht mit seinen Tipps zu Steuern, Steuererklärung und Co. Millionen Menschen in den sozialen Medien. Fortan schreibt er seine besten Tipps als Gastautor auch für Sie auf. Dieses Mal: Wie man 2023 noch clever sparen kann.

Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen. Ein Jahr, in dem viele den Gürtel wegen der anhaltenden Inflation enger schnallen mussten. Kein Wunder, dass man Geld sparen wollte und musste, wo es nur ging. Kurz vor dem neuen Jahr bietet sich dazu noch eine letzte Gelegenheit.

Steuer 2023: Bis 22. Dezember noch Vorauszahlung der Krankenversicherung nutzen

Wer in einer privaten Krankenversicherung ist, hat noch bis zum 22. Dezember die Möglichkeit, seine Beiträge für die nächsten drei Jahre im Voraus zu bezahlen. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Krankenkasse die Vorauszahlung akzeptiert. Und auch nur mit Beiträgen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung gibt es Steuervorteile. Zusatzleistungen wie beispielsweise das Einzelbett-Zimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt kann man nicht geltend machen.

Die Beiträge für die Basiskranken- und Pflegeversicherung sind in unbegrenzter Höhe als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig. Für sonstige Vorsorgeaufwendungen, wie etwa Arbeitslosen-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, gilt das jedoch nicht. Die Folge: Hat man den Höchstbetrag bereits durch die Beiträge zur Basiskrankenversicherung erreicht, werden sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich nicht mehr berücksichtigt.

Kompliziert? Hier ein konkretes Beispiel:

  • Bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gelten zwei verschiedene Höchstbeträge: 1900 Euro für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Familienversicherte, Beamte und die meisten Rentnersowie 2800 Euro für alle anderen.
  • Wenn Sie nun als Arbeitnehmer privat krankenversichert sind und eine Vorauszahlung leisten wollen, dann liegt der Höchstbetrag monatlich bei 1900 Euro; er ist für das gesamte Jahr mit den Beträgen zur Basiskrankenversicherung von insgesamt 20.000 Euro bereits erreicht.
  • Diese 20.000 Euro werden auch bei der Steuer berücksichtigt. Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen bleiben 2023 zunächst außen vor.
  • Aber 2024 bis 2026 werden sie dann mit dem Höchstbetrag von jeweils 1900 Euro abgezogen. 2023 bis 2026 kann man also insgesamt 25.700 Euro abziehen und 6300 Euro laufen ins Leere.
  • Durch die Vorauszahlungen kann man dann für 2024 bis 2026 zusammen 5700 Euro als höhere Ausgaben abziehen. Bei einem Steuersatz von 42 Prozent bringt das einen Steuervorteil von insgesamt rund 2400 Euro.

Laptop oder Tablet noch 2023 kaufen und sofort von der Steuer absetzen

Früher konnte man Computer, Laptops oder Tablets, die mehr als 952 Euro brutto (800 Euro netto) gekostet haben, nicht sofort im selben Jahr von der Steuer absetzen. Man musste diese Geräte über drei Jahre abschreiben. Seit 2022 gilt aber: Man kann sie schon im Jahr des Kaufs in voller Höhe von der Steuer absetzen. Achtung: Tablets müssen eine sichtbare Bildschirmdiagonale von mindestens 22,86 Zentimeter (neun Zoll) haben und dieser Trick gilt auch nicht für Smartphones. Der Steuervorteil hier: Die höhere Abschreibung kann zu Steuerersparnissen führen, da man schneller über den Arbeitnehmerpauschbertrag von 1230 Euro rutscht und sich die Kosten dann steuerlich besser auswirken.

Bei Steuererklärung Geld sparen: Wenn heiraten, dann noch dieses Jahr

Heiraten sollte man nie aus steuerlichen Gründen, sondern immer nur aus Liebe. Aber hat man den Partner fürs Leben gefunden und sich für eine Hochzeit entschieden, sollte man sich noch im Dezember trauen und nicht erst im kommenden Jahr. Der Grund: Die Steuervorteile gelten rückwirkend für das ganze Jahr. Und wer sagt nicht zu weniger Steuern: Ja, ich will?

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