Bundesgerichtshof weist Klagen von Hamburgern ab. Beratungspflicht nicht verletzt

Hamburg/Karlsruhe. Die rund 50 000 geschädigten Lehman-Anleger in Deutschland haben gestern vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine schwere Schlappe einstecken müssen. In zwei Pilotverfahren wiesen die obersten Richter wie schon zuvor das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg die Schadenersatzansprüche von zwei Anlegern gegen die Hamburger Sparkasse (Haspa) in allen Punkten ab. Das Geldinstitut habe beim Verkauf der Papiere seine Beratungspflicht nicht verletzt. Die US-Investmentbank Lehman Brothers war im September 2008 pleitegegangen.

Die Aufklärung über die Risiken der Zertifikate sei zum damaligen Verkaufszeitpunkt - 2006 und Anfang 2007 - ausreichend gewesen. Eine besondere Aufklärungspflicht der Sparkasse über ihre Gewinnmarge beim Verkauf der Papiere gebe es nicht, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers bei der Urteilsbegründung.

Die Haspa, die Lehman-Zertifikate im Gesamtwert von 56 Millionen Euro bis zum November 2007 an Kunden verkauft hatte, reagierte erleichtert auf das Urteil. "Wir fühlen uns nicht als Gewinner, auch wenn der BGH zu unseren Gunsten entschieden hat", sagte Haspa-Privatkundenvorstand Reinhard Klein. Aber es sei unvermeidlich gewesen, die Sachverhalte um die Lehman-Papiere höchstrichterlich klären zu lassen.

Verbraucherschützer reagierten dagegen mit Bestürzung auf das Urteil. "Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Lehman-Anleger", sagte Manfred Westphal vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Jetzt sei die Bundesregierung gefragt, den Schutz der Anleger zu verbessern. Aufklärungspflichten der Banken müssten im Gesetz verankert werden. Auch die Hamburger Klägerin Brigitte Kuchs-Krupsky zeigte sich enttäuscht. "Das ist ein bitteres Urteil für mich, auch weil jetzt viele andere Anleger abgeschreckt werden, ihr Recht einzufordern", sagte sie dem Abendblatt. "Es bewahrheitet sich: Die Banken gewinnen immer", so ihr Fazit.

Ihr inzwischen verstorbener Mann hatte 2006 auf Anraten der Haspa 10 000 Euro in ein Lehman-Zertifikat mit Kapitalgarantie investiert. Auch eine Ernährungsberaterin hatte diese Summe in Lehman-Papiere bei der Haspa angelegt. Mit der Lehman-Pleite wurden die Zertifikate und auch die versprochene Kapitalgarantie wertlos. Während beide Kunden vom Landgericht Hamburg noch Schadenersatz zugesprochen bekamen, hob das OLG Hamburg diese verbraucherfreundlichen Urteile auf, ließ aber die Revision beim BGH zu.

Die Karlsruher Richter sahen es als erwiesen an, dass die Anleger über das Risiko des Totalverlusts im Falle einer Insolvenz ausreichend aufgeklärt wurden. Die Haspa habe nicht darauf hinweisen müssen, dass diese Papiere nicht dem Einlagensicherungssystem unterliegen. Zu Recht habe auch das OLG eine Aufklärungspflicht der Sparkasse über die Gewinnmarge der von ihr verkauften Zertifikate verneint. Damit wurden alle Grundsätze, die einst das Landgericht Hamburg im Interesse der Anleger aufgestellt hatte, von den höchsten Richtern verworfen. Es sei für Kunden offensichtlich, dass die Bank eigene Gewinninteressen verfolge. Experten erwarten nach dem Urteil, dass sich die Chancen auf Schadenersatz auch für andere Lehman-Geschädigte verschlechtern werden.