Berlin. Die Regierung plant wohl Änderungen beim Immunisiertenstatus. Nur dreifach Geimpfte würden dann als immunisiert gelten – mit Ausnahmen.

Aus zwei mach drei: Die Voraussetzungen für den Immunisiertenstatus soll sich laut "Zeit Online" künftig ändern. So sollen zweifach Geimpfte bald ihren Status als vollständig Geimpfte verlieren und eine dritte Corona-Impfung erforderlich werden. Das Nachrichtenportal beruft sich dabei auf einem ihm vorliegenden Änderungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes.

Der Entwurf sei größtenteils bereits von den Fraktionen der Ampel-Koalition bestätigt, könne aber in dieser Woche durch den Bundestag noch modifiziert werden. Aktuell gilt man nach zwei Impfdosen als grundimmunisiert und damit als vollständig geimpft. Im kommenden Herbst soll sich das laut "Zeit Online" ändern. Für einen vollständigen Impfschutz gegen Corona sollen dann ab Oktober 2022 drei Einzelimpfungen erforderlich sein.

Immunisiertenstatus: Ausnahmen für Genesene

Ausnahmen seien jedoch für Genesene geplant. Wer durch einen vor der ersten Impfung erfolgten Bluttest Antikörper nachweisen kann, benötigt weiterhin nur zwei Covid-Impfungen. Auch wer vor oder nach der zweiten Dosis infiziert war und dies durch ein PCR-Testergebnis nachweisen kann, werde befreit. Der Test soll hierfür allerdings mindestens 28 Tage alt sein.

Bis Oktober sei außerdem eine Übergangsregel geplant: Als vollständig geimpft gelten bis dahin auch Menschen mit nur einer Impfung, wenn sie die Zusatzbedingungen eines Antikörpertest oder der Genesung erfüllen. Die selben Bedingungen gelten dann ab Oktober für zweifach Geimpfte, um als vollständig geimpft zu gelten.

Impfstatus wird relevant, wenn 2G-Regelungen gelten

Der vollständige Impfstatus ist notwendig, um im Falle von 2G-Regelungen Restaurants oder andere Einrichtungen betreten zu dürfen. Bisher reichten dafür zwei Impfungen oder ein 90 Tage gültiger Genesenennachweis. Eine dritte Impfung, der Booster, berechtigte in den meisten Bundesländern zum Zutritt bei aktiver 2G-plus-Regelung. (vad)

Dieser Artikel ist zuerst auf morgenpost.de erschienen.