Berlin. Keine 3G-Regel im Betrieb, keine Pflicht zum Homeoffice: Bund überlässt Arbeitgebern den Corona-Schutz. Zum 20. März wird alles anders.

  • Viele Beschäftigte müssen zum 20. März wieder ins Büro
  • Die Homeoffice-Pflicht läuft aus
  • Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz überlässt der Bund den Arbeitgebern

Trotz hoher Corona-Inzidenzen müssen viele Beschäftigte zum 20. März zurück in die Büros. Die Pflicht zu Homeoffice entfällt. Vieles ändert sich. Zum Besseren?

Der Infektionsschutz wird den Arbeitgebern überlassen. Der Bund überlässt das Handeln den Ländern und sieht von neuen Auflagen ab. Damit hat sich die Linie der FDP in der Ampel-Koalition durchgesetzt.

Corona: Homeoffice-Pflicht entfällt – Arbeitsplatz darf "kein Infektionsort" werden

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ist besorgt. Er mahnt, "wir müssen gemeinsam weiter dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz kein Infektionsort wird."

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt davor, den Infektionsschutz am Arbeitsplatz zu vernachlässigen. "Die Pandemie ist eben noch nicht vorbei", sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel unserer Redaktion. "Arbeitsschutz darf ab Ende März keinesfalls zur Privatsache der Beschäftigten werden", mahnte sie.

Zum 19. März laufen gleichwohl viele Regelungen aus, die bislang im Infektionsschutzgesetz verankert waren:

  • In den Betrieben muss nicht mehr die 3G-Regel am Arbeitsplatz (geimpft, genesen oder negativ getestet) kontrolliert werden.
  • Homeoffice ist dann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht länger verpflichtend.

Schon nächste Woche will der Bundestag Heils Entwurf für das künftige Infektionsschutzgesetz beraten und beschließen. Ab dem 20. März sollen die Länderparlamente entscheiden, ob und wo schärfere Regeln greifen müssen.

Bei der Gefährdungsbeurteilung sollen sich die Arbeitgeber stärker am regionalen Infektionsgeschehen orientieren. Sie können zum Beispiel Maßnahmen ergreifen, um Kontakte in Innenräumen zu reduzieren, Masken und kostenlose Corona-Tests bereitstellen.

Impfungen: Betriebe sollen Beschäftigte unterstützen

"Wir müssen gemeinsam weiter wachsam sein und Beschäftigte schützen sowie Betriebe offen halten", sagte Heil. Genauso sind Beschäftigte darin zu unterstützen, sich impfen zu lassen.“

Dem DGB genügt das nicht. Vorstandsmitglied Piel forderte, wo es möglich sei, bleibe Homeoffice weiterhin ein nützliches Instrument, um Kontakte und damit das Infektionsgeschehen einzuschränken.

Gleichzeitig müssten Beschäftigte am Arbeitsplatz weiter geschützt werden: durch Maskentragen in Innenräumen und enge Kontrollen des Infektionsgeschehens durch regelmäßige Tests. Hilfreich wäre es nach Piels Worten, wenn die Infrastruktur für öffentliche Tests weiter bestehen bliebe.

Homeoffice: Gewerkschaften fordern Regeln

Zugleich müsse die Ampel-Koalition aus dem „Großversuch“ beim Homeoffice die richtigen Schlüsse ziehen und "endlich Arbeits- und Gesundheitsschutz im Homeoffice verbindlich regeln", so Piel. Beschäftigte bräuchten bei der Arbeit zu Hause eine gesundheitsförderliche Ausstattung und moderne Technik. Sie bräuchten "dringend Regeln gegen Entgrenzung von Arbeit, um psychische Belastungen zu reduzieren."

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In vielen Branchen und Betrieben haben die Tarifpartner längst "mobiles Arbeiten" über die Pandemie hinaus vereinbart. Homeoffice wird in rund 100 Tarifverträgen geregelt, mobiles Arbeiten in 175 Vereinbarungen. Mobile Arbeit kann überall erbracht werden, Homeoffice zu Hause. Dann muss der Arbeitgeber auch dafür Sorge tragen, dass der Arbeitsplatz dort den gleichen Anforderungen wie im Betrieb entspricht.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.