Berlin. Auch während der Pandemie wollen die Menschen nicht auf die Christmesse verzichten. Lesen Sie, wo Präsenzgottesdienste stattfinden.

  • Weihnachten ist eines der wichtigsten christlichen Feste und viele Menschen zieht es an diesen Tagen in die Kirche
  • Doch nicht in allen Bundesländern und Regionen finden Präsentgottesdienste an den Feiertagen statt
  • Wo Sie trotz der Corona-Pandemie Gottesdienste und Messen besuchen können

Die Gottesdienste zu Weihnachten gehören zu den Terminen im Kirchenjahr, an denen die Kirchenbänke traditionell etwas voller sind als sonst. Doch wie im letzten Jahr bestimmt die Corona-Pandemie auch das diesjährige Weihnachtsfest: Messen können nur unter bestimmten Corona-Regeln oder gleich komplett ohne Gläubige stattfinden.

Die Regelungen gleichen einem Flickenteppich. Beide großen Kirchen in Deutschland wollen die Entscheidung darüber, welche Corona-Regeln gelten sollen, den Gemeinden überlassen. Unsere Übersicht zeigt, welche Regeln es dennoch auf Landesebene gibt.

Baden-Württemberg

Eine allgemeingültige Regelung auf Landesebene gibt es nicht. Einzige Voraussetzung ist die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

Die evangelische Landeskirche in Baden-Württemberg will ihre Weihnachtsgottesdienste mit der sogenannten 0G-Regel durchführen. Auf einer Pressekonferenz erklärte der badische evangelische Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh, dass sich Gottesdienste mit Maskenpflicht und zwei Metern Abstand "bewährt" hätten. "Damit machen wir deutlich: Unsere Gottesdienste sind zugänglich ohne Schranken". Allerdings werde es auch Gottesdienste mit 2G-Regel geben, so Cornelius-Bundschuh.

Bayern

Auch in Bayern dürfen nicht Genesene und Ungeimpfte Gottesdienste besuchen. Christian Wolf ist Diakon in der Bekenntniskirche und sagt, dass die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Bayern zwar Empfehlungen zu strengeren Maßnahmen gebe, die Gemeinden aber dennoch viel Spielraum hätten - ihm zufolge sogar zu viel Spielraum.

Entschließen sich die Gemeinden, auf Impf-, Genesenen- oder Testnachweise zu verzichten, muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Menschen aus anderen Haushalten eingehalten werden. Aus dem Abstandskonzept ergibt sich wiederum auch je nach Kirche eine Teilnehmer-Obergrenze.

Berlin

In Berlin werden verschiedene Konzepte eingesetzt, um Präsenzgottesdienste zu ermöglichen. Einige Kirchen bitten ausdrücklich um die Anmeldung der Teilnehmer, um im Falle eines Corona-Ausbruchs sowohl Kontakte verfolgen als auch bereits vorher eine Teilnehmerobergrenze bestimmen zu können.

Das Erzbistum Berlin bietet freiwillig 3G- und 2G-Gottesdienste an, Auf 0G-Gottesdienste wird freiwillig verzichtet. Viele Gemeinden haben die Heiligabend-Gottesdienste allerdings bereits abgesagt. Als Alternative zu digitalen Angeboten gibt es offene Kirchen.

Brandenburg

Brandenburg setzt sowohl auf Open-Air-Gottesdienste, verkürzte Gottesdienste, viel frische Luft als auch auf die AHA-Regeln. 1,5 Meter Abstand sind zwischen Personen außerhalb eines Haushalts Pflicht. Da einige Gemeinden auch in diesem Bundesland Präsenzgottesdienste abgesagt haben, gibt es viele digitale Alternativen.

Bremen

Die evangelische Landeskirche in Bremen setzt für Gottesdienste seit Anfang Dezember auf die 3G-Regel. Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete haben Zutritt zu den Gottesdiensten.

Anders die katholische Kirche: Hier gilt in den meisten Bremer Gemeinden die 2G-Regel. Reine Onlinemessen will die Landeskirche nicht abhalten. "An Weihnachten werden auf jeden Fall Gottesdienste mit Teilnehmern in den Kirchen gefeiert", so Dr. Christof Haverkamp, Pressesprecher des Katholischen Gemeindeverbandes.

Beide Kirchen haben ihren Gemeinden darüber hinaus empfohlen, auf Veranstaltungen an der frischen Luft zu setzen. Die Innenstadtkirchen sollen am 24. große Messen unter freiem Himmel halten.

Hamburg

In Hamburg bieten viele Gemeinden Präsenzgottesdienste an, mit dem Hinweis, dass die Teilnehmerzahl stark reduziert sein kann. Im Programm sind sowohl 2G als auch 0G: Die Hamburger Hauptkirchen halten sich nicht an ein gemeinsames Konzept. Für Kirchgänger, die an den Weihnachtstagen nicht vor Ort sein können, sind digitale Angebote eingeplant.

Hessen

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) zufolge sollen die Weihnachtsgottesdienste in Präsenz stattfinden können: "Natürlich mit Maske und mit Abstand, aber ich halte das für möglich", sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. In Hessen dürfen die Kirchen selbst über ihre Zulassungsbeschränkungen entscheiden - trotz angespannter Corona-Lage sind viele Präsenzgottesdienste angesetzt.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern können keine 0G-Gottesdienste stattfinden: Die Landesverordnungen schreiben eine 3G-Regel vor. Viele Kirchen bieten freiwillig 2G-Gottesdienste an.

Niedersachsen

In Niedersachsen unterliegen religiöse Zusammenkünfte weder der 3G- oder 2G-Regelung. Gemeinden können selbst entscheiden, unter welchen Bedingungen sie Präsenzgottesdienste durchführen.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen reicht seitens der Landesverordnung bereits ein Hygienekonzept. So müssen Kirchgänger zwar Abstand halten und Maske tragen, abgesehen davon dürfen alle Gottesdienste beispielsweise im Kölner Dom am Ersten und Zweiten Weihnachtstag ohne Nachweis des Gesundheitsstatus besucht werden. "Das Recht zur Ausübung der Religionsfreiheit, zu der auch der Besuch des Gottesdienstes gehört, ist ein verfassungsmäßig geschütztes Gut", so eine Sprecherin des Erzbistums Köln.

Rheinland-Pfalz

Laut Landesverordnung dürfen Präsenzgottesdienste in Rheinland-Pfalz veranstaltet werden, allerdings unter 3G-Bedingungen. Einige Gemeinden verschärfen die Regel auf freiwilliger Basis und erlauben nur Geimpften und Genesenen den Zutritt.

Saarland

Im Saarland dürfen Präsenzgottesdienste unter Corona-Auflagen stattfinden. Viele Gemeinden bestehen auf vorherige Anmeldungen, andere wiederum lassen Kirchgänger nur unter 2G-Auflagen teilnehmen. Einige Gemeinden setzen dagegen auf Alternativen wie Freiluft-, Autokino- oder Online-Gottesdienste.

Sachsen

In Sachsen finden Gottesdienste an Weihnachten mindestens unter 3G-Bedingungen statt. So will es die Landesverordnung. Freiwillige Verschärfungen auf 2G sind erlaubt und werden vielerorts durchgesetzt.

Sachsen-Anhalt

Der Evangelische Landeskirche Sachsen-Anhalts zufolge "gelten die bewährten, an den jeweiligen Ort angepassten und verschärften Corona-Regelungen der Kirchengemeinden und der Landeskirche (durchweg Maskenpflicht in Innenräumen, kürzere Dauer, regelmäßiges Lüften, weniger Gemeindegesang, Abstand, begrenzte Personenzahl) sowie in einigen Kirchen die 3G-Regelung."

Das Katholische Bistum Magdeburg stützt sich auf die "Mitteilung von Bischof Dr. Gerhard Feige zum Umgang mit Corona für die Advents- und Weihnachtszeit". Demzufolge gilt für Gottesdienste die 3G-Regel. Die Gottesdienste könnten allerdings auch ins Freie verlegt und unter Einhaltung der Abstandsregelungen und der Maskenpflicht durchgeführt werden. Alternativ dazu stehe es ihnen zu, die Gottesdienste abzusagen. "Bei einer örtlichen Inzidenz über 1000 wird den Pfarreien dringend empfohlen, auf die Feier von öffentlichen Gottesdiensten zu verzichten", heißt es in dem Schreiben außerdem.

Schleswig-Holstein

Laut Nordkirche und Erzbistum dürfen an Heiligabend in allen Kirchengemeinden Schleswig-Holsteins wieder Präsenzgottesdienste stattfinden. Dabei gelten aber Corona-Schutzmaßnahmen: Mindestens eine 3G-Regelung ist vorgeschrieben - eine Erweiterung auf 2G ist erlaubt.

Thüringen

In Thüringen muss bei Gottesdiensten zur Weihnachtszeit mindestens die 3G-Regelung eingehalten werden. Gemeinden bleib es selbst überlassen, ob das Kirchenangebot auf 2G beschränkt werden soll. (day/raer)