Berlin. Ab Mittwoch beginnt der Lockdown bundesweit. Einige Länder haben ihre Regeln schon verschärft – welche, das zeigt unsere Übersicht.

Der „Lockdown Light“ klang so vielversprechend: In der Vorweihnachtszeit sollte man sprichwörtlich die Zähne zusammenbeißen, dafür war im Gegenzug geplant, Weihnachten mit der Familie und Freundinnen und Freunden genießen zu dürfen. Auch touristische Reisen sollten im Dezember wieder möglich sein.

Die Rechnung ist nicht aufgegangen, denn nahezu überall in Deutschland steigen die Corona-Zahlen. Deshalb kündigte Kanzlerin Merkel nach dem Bund-Länder-Treffen am Sonntag an, dass Deutschland ab dem 16. Dezember in den harten Lockdown geht. In einigen Ländern gelten allerdings schon vorher schärfere Corona-Maßnahmen – und zum Teil sogar Ausgangsbeschränkungen.

Lesen Sie hier:Lockdown ab Mittwoch – Welche Regeln dann gelten

Bayern: Landesweite Ausgangsbeschränkungen nächtliche Ausgangssperre

Angesichts der landesweiten 7-Tages-Inzidenz von über 200 werden die Ausgangsbeschränkungen in ganz Bayern verschärft. Das kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) an. Die nächtliche Ausgangssperre, die bislang nur in einzelnen Regionen mit einer Inzidenz über 200 galt, kommt ab Mittwoch, 16. Dezember im ganzen Land. Lesen Sie mehr zum Thema: Corona in Bayern: Diese strikten Maßnahmen sind geplant

Für Weihnachten gelten gelockerte Regelungen: In der Zeit vom 23. bis 26. Dezember 2020 ist ein Zusammentreffen im engsten Familien- oder Freundeskreis möglich – allerdings nur mit vier weiteren Personen. Was an den Feiertagen gilt:Neuer Lockdown – Das sind die Corona-Regeln an Weihnachten

In Bayern gibt es sowohl Ausgangsbeschränkungen als auch Ausgangssperren. Ab 16. Dezember gelten die nächtlichen Ausgangssperren landesweit.
In Bayern gibt es sowohl Ausgangsbeschränkungen als auch Ausgangssperren. Ab 16. Dezember gelten die nächtlichen Ausgangssperren landesweit. © dpa | Peter Kneffel

Brandenburg: Ausgangsbeschränkungen ab Mittwoch

Ab Mittwoch (16.12.) dürfen die Brandenburger tagsüber nur noch mit Ausnahmen nach draußen - zum Arbeiten, Einkaufen, zum Besuch von Schulen und Kitas, Ärzten und Behörden und für Sport allein, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstands.

Nachts werden die Beschränkungen verschärft: Von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr ist auch Joggen oder Spazierengehen nicht mehr erlaubt. „Damit gehen wir über den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz hinaus“, betonte Woidke. An Heiligabend und Silvester gibt es Ausnahmen für die Zeit von 22.000 Uhr bis 2.00 Uhr. Außerdem gilt ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit - Glühwein auf der Straße ist ab Mittwoch also tabu.

Hessen: Nächtliche Ausgangssperren in neun Kreisen und Städten

Die Landesregierung in Hessen hat für Hotspots mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner eine nächtliche Ausgangssperre sowie ein Verbot des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum beschlossen.

Die Ausgangssperre gilt von 21 bis 5 Uhr. Wer keinen triftigen Grund hat, darf sein Haus in dieser Zeit nicht verlassen. Sobald eine Region drei Tage hintereinander die Sieben-Tages-Inzidenz von 200 überschreitet, gilt sie als Hotspot. Unterschreitet sie diesen Wert fünf Tage in Folge, werden die Beschränkungen wieder aufgehoben. Lesen Sie auch: Wie weit gehen die Grundrechtseinschränkungen noch?

Die härteren Regelungen gelten in folgenden hessischen Kreisen und Städten: Main-Kinzig-Kreis, Kreis Offenbach, Kreis Fulda (alle bis 20. Dezember), Kreis Groß-Gerau, Kreis Limburg-Weilburg, Kreis Gießen (alle bis 22. Dezember), Stadt Offenbach (bis 23. Dezember), Rheingau-Taunus-Kreis (bis 30. Dezember), Stadt Hattersheim (bis 3. Januar).

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Baden-Württemberg: Landesweite Ausgangsbeschränkungen, nächtliche -sperre

Weil die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Baden-Württemberg exponentiell steigt, beschloss die Landesregierung am 11. Dezember ganztägige Ausgangsbeschränkungen. Ihr Haus oder ihre Wohnung dürfen Menschen in Baden-Württemberg nur noch mit „triftigem Grund“ verlassen. „Von einer derzeitigen Inzidenz von 169 müssen wir zumindest in Sichtweite einer Inzidenz von 50 kommen“, begründete Ministerpräsident Kretschmann (Die Grünen) den Schritt.

Landesregierung und Kommunale Landesverbände seien allerdings gemeinsam zu der Einschätzung gekommen, dass ein harter Lockdown nach Weihnachten bis mindestens 10. Januar unerlässlich sei. „Die Lage ist leider alarmierend“, betonte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Die nächtliche Ausgangssperre ist in Mannheim in Kraft getreten.
Die nächtliche Ausgangssperre ist in Mannheim in Kraft getreten. © dpa | Uwe Anspach

Rheinland-Pfalz: Nächtliche Ausgangssperren in Ludwigshafen und Speyer

Auch Städte in Rheinland-Pfalz haben nächtliche Ausgangssperren durchgesetzt. In Ludwigshafen, nur eine Rheinbrücke von Mannheim entfernt, gilt die neue Regelung seit 5. Dezember. Speyer folgte zwei Tage später – am Montag, 7. Dezember. Auch in Frankenthal und im Rhein-Pfalz-Kreis dürfen sich Bewohner zwischen 21 und 5 Uhr nicht mehr außerhalb ihres Zuhauses bewegen.

Die Domstadt verschärfte neben der Ausgangssperre auch die Besuchsregelung in Altenheimen: Pro Tag sind Besuche auf maximal eine Person und die Dauer von einer Stunde begrenzt.

Ausgangsbeschränkungen im ganzen Land wie etwa in Baden-Württemberg sollen in Rheinland-Pfalz jedoch nicht kommen, kündigt der Vorsitzende des Städtetags in Rheinland-Pfalz, Michael Ebling, im Gespräch mit dem SWR an.

Sachsen: Ausgangssperren dauern länger als anderswo

Auch in Sachsen gelten harte Ausgangsbeschränkungen. Keine Überraschung, denn von allen Bundesländern ist Sachsen das am stärksten betroffene. In allen Städten und Landkreisen liegt die 7-Tages-Inzidenz bei über 200 Infektionen auf 100.000 Einwohner. Die einzigen Ausnahmen: die Stadt Leipzig. Doch auch hier gelten seit vergangenen Donnerstag die verschärften Anti-Corona-Maßnahmen.

Im Gegensatz zu den Ausgangsbeschränkungen in den anderen Bundesländern gelten die verschärften Auflagen für Sachsen ganztägig. Alle Menschen, die ihre Wohnungen verlassen, müssen dafür einen triftigen Grund haben – wozu laut Sachsens Corona-Verordnung auch Besuche bei einem anderen Haushalt sowie der Besuch im eigenen Kleingarten zählen.

Am Freitag beschloss das Kabinett außerdem eine neue Schutzverordnung, die am Montag in Kraft treten soll: Geplant seien auch erstmals nächtliche Ausgangssperren zwischen 22 und 6 Uhr. „Jeder, der sich dann auf der Straße bewegt, kann angesprochen werden und muss sich erklären“, erklärte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer. Ausgenommen sei der Weg zur Arbeit. An Weihnachten und Silvester soll es keine nächtliche Ausgangssperre geben.

Auch auf einen 15-Kilometer-Radius um das eigene Wohnumfeld einigte sich die sächsische Landesregierung – nicht nur wie bisher für Sport und Freizeit, sondern auch beim Einkaufen.

Zusätzliche Maßnahmen sind eine erweiterteMaskenpflicht „überall dort, wo sich Menschen begegnen“, und ein landesweites Alkoholverbot in der Öffentlichkeit inklusive Ausschank und Verzehr.

Lesen Sie dazu:Warum der Norden in der Corona-Pandemie besser dasteht.

Thüringen: Maßnahmen wurden landesweit verschärft

Am Mittwoch, 9. Dezember, traten neue Corona-Verordnungen unter anderem im Saale-Orla-Kreis und im Kreis Sonneberg in Kraft. Die neue Corona-Verordnung des Saale-Orla-Kreises sieht eine Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr vor, die unter anderem für Wege zur Arbeit, zur Versorgung von Tieren oder am zeitigen Morgen für den Weg zu Kitas oder Schulen unterbrochen werden darf.

Ministerpräsident Ramelow (Die Linke) erklärte außerdem, dass die Corona-Maßnahmen über Weihnachten und Silvester nicht gelockert würden.

Der Kreis Hildburghausen, der zeitweise als Deutschlands größter Hotspot galt, verlängerte seine Einschränkungen über Mitte Dezember hinaus bis zum 23. Dezember.

Thüringen verschärfte seine Maßnahmen.
Thüringen verschärfte seine Maßnahmen. © dpa | Martin Schutt

Mecklenburg-Vorpommern: Mehrere Maßnahmen zur Corona-Eindämmung

Mecklenburg-Vorpommern verschärfte die Corona-Regeln ebenfalls stark. Neben des Verbots des Alkoholausschanks außer Haus verkündete Ministerpräsidentin Schwesig: „Dort, wo es regionale Hotspots mit Inzidenzen von über 200 gibt, wird es Ausgangssperren geben.” Außerdem werden die Besuchsregeln in Altenheimen verschärft, sodass pro Bewohner nur noch ein Angehöriger am Tag zu Gast sein darf. Zudem erklärte Schwesig, dass Bürger, die nach Polen fahren, anschließend in Quarantäne müssen.

Schleswig-Holstein: Diese Maßnahmen wurden nun durchgesetzt

Am Freitag kündigte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) im Landtag in Kiel mehrere verschärfte Corona-Maßnahmen an, darunter auch verschärfte Kontaktbeschränkungen: Statt maximal zehn Personen aus zwei Hausständen sollen sich nur maximal fünf Personen aus zwei Hausständen öffentlich und privat treffen können. Das gelte auch für Weihnachten – ausgenommen sei nur die engste Familie.

Festtag:Neuer Lockdown – Das sind die Corona-Regeln an Weihnachten

Hotelübernachtungen für Besuche über Weihnachten seien nicht mehr erlaubt – berufliche Übernachtungen oder Übernachtungen für Trauerfeiern bilden die Ausnahme.

Lesen Sie hier:Weihnachten im Hotel: Diese Bundesländer erlauben es

Ab Montag wird es ab der 8. Klasse keinen Präsenzunterricht mehr geben. Allerdings werde auch den Schülern der unteren Klassen empfohlen, möglichst zu Hause zu bleiben.