Dessau-Roßlau. 2018 sorgte der Fall in der Kleinstadt Köthen für Aufruhr: Ein 22-Jähriger starb nach einem Streit. Jetzt hat das Gericht geurteilt.

Vier junge Männer geraten nachts in Streit, die Auseinandersetzung wird handgreiflich – dann stürzt einer der Beteiligten zu Boden und stirbt. Der Vorfall, passiert im September 2018 im sachsen-anhaltischen Köthen, führte zu aufgeheizter Stimmung und Demos von Rechtsgerichteten – denn der Tote war Deutscher, die Angeklagten zwei junge Männer aus Afghanistan. Am Freitag wurden sie wegen wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.

Der 17-jährige Angeklagte soll für ein Jahr und fünf Monate in Haft, der 19-Jährige, gegen den Anklagen wegen zweier weiterer Taten liefen, bekam eine Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten.

Familie des Opfers reagiert aggressiv auf Urteilsverkündung

Die Vorsitzende Richterin Uda Schmidt sah es als erwiesen an, dass der Tod des 22-jährigen Kötheners kein bloßer Unfall war, sondern durch die von den Angeklagten begangene Körperverletzung verursacht worden sei. Der Mann war schwer herzkrank und starb an einem Herzinfarkt.

Die Familie des Opfers reagierte aggressiv auf die Verkündung des Strafmaßes für die beiden Angeklagten. Ein Bruder des Toten warf einen Tisch um, eine Schwester schrie. Die Justizbeamten mussten eingreifen und die Angeklagten wurden kurzzeitig aus dem Raum geführt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verteidigung forderte Freispruch für Angeklagte

Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass die Angeklagten den 22-Jährigen geschlagen und getreten hatten. Sie hatten mitten in der Nacht auf einem Spielplatz mit einem Landsmann gestritten. Der 22-Jährige soll hinzugekommen sein, um zu schlichten.

Wegen der im Prozess gewonnenen Erkenntnisse stufte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf zuletzt nur noch als gefährliche Körperverletzung ein und forderte Jugendstrafen. Die Angeklagten hätten nicht mit der schweren Erkrankung ihres Gegenübers und den schwerwiegenden Folgen rechnen können.

Auch die Verteidigung argumentierte, der Tod des 22 Jahre alten Deutschen könne nicht den Angeklagten zugerechnet werden. Zu Beginn des Prozesses im Februar hatten die Angeklagten die Tat bestritten. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.

Rechte Szene organisierte Demonstrationen

Bundesweite Aufmerksamkeit bekam der Fall auch, weil er nur wenige Tage nach dem Tod eines 35-Jährigen bei einem Stadtfest in Chemnitz passierte. Nicht wenige zogen die Parallele, dass in beiden Fällen die Toten deutscher Staatsangehörigkeit waren, die Verdächtigen aber nicht.

Hintergrund: Kein zweites Chemnitz – Wie Köthen um Besonnenheit ringt

In Köthen mobilisierte die rechte Szene noch am Tattag rund 2500 Menschen zu einem sogenannten Trauermarsch. Die Stimmung war aufgeheizt und aggressiv. Immer wieder gab es in den Folgewochen Demonstrationen rechtsgerichteter Gruppen und auch Gegendemos. (dpa/moi)