Höxter. Der Schock über die „Horrorhaus“-Taten von Höxter sitzt tief. Die Angeklagten wurden am Freitag zu über zehn Jahren Haft verurteilt.

Im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter hat das Landgericht in Paderborn am Freitag das Urteil im Mordprozess gesprochen: Der Angeklagte Wilfried W. muss für 11 Jahre ins Gefängnis, seine Ex-Frau und ebenfalls angeklagte Angelika W. erhielt eine Haftstrafe von 13 Jahren.

Das Gericht ist damit den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern nicht gefolgt. Diese hatten eine lebenslange Haft gefordert. Der 48-jährige Wilfried W. soll in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden.

Bei Angelika W. habe die Kammer von einer lebenslangen Haft abgesehen, weil sie umfassend ausgesagt und zur Aufklärung beigetragen habe. Wilfried W. sei vermindert schuldfähig, so dass eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht infrage komme, sagte der Vorsitzende Richter. Die Kammer urteilte auf Mord durch Unterlassen.

Mitgefangener wurde am letzten Prozesstag angehört

Ein Mitgefangener der Angeklagten war vor der Urteilsverkündung als letzter Zeuge gehört worden. Wie die „Neue Westfälische“ („NW“) berichtet, ging es um ein Gespräch zwischen den beiden Angeklagten Wilfried W. und Angelika W. während eines Gefangenentransports. Die Befragung des Mannes sollte darüber Aufschluss geben, ob Angelika W. im bisherigen Prozessverlauf glaubwürdig war. Doch der Zeuge konnte laut „Neue Westfälische“ nichts zu dem Sachverhalt beitragen.

Fall Höxter: Mord-Angeklagte vor Gericht

Über Jahre hinweg soll ein Paar per Zeitungsanzeigen mehrere Frauen aus Niedersachsen in ihr Haus nach Höxter (Nordrhein-Westfalen) gelockt und dort schwer misshandelt haben. Zwei Frauen starben infolge der Quälereien. Die Angeklagten müssen sich wegen zweifachen Mordes und mehrfacher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Das Foto zeigt den Eingang und ein vernageltes Fenster des ehemaligen Hauses der Angeklagten im Ortsteil Bosseborn.
Über Jahre hinweg soll ein Paar per Zeitungsanzeigen mehrere Frauen aus Niedersachsen in ihr Haus nach Höxter (Nordrhein-Westfalen) gelockt und dort schwer misshandelt haben. Zwei Frauen starben infolge der Quälereien. Die Angeklagten müssen sich wegen zweifachen Mordes und mehrfacher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Das Foto zeigt den Eingang und ein vernageltes Fenster des ehemaligen Hauses der Angeklagten im Ortsteil Bosseborn. © dpa | Friso Gentsch
Prozess am Landgericht Paderborn in Nordrhein-Westfalen: Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten am 6. September für die beiden Deutschen Winfried W. (l.) und Angelika W. lebenslange Freiheitsstrafen, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und für Wilfried W. die Einweisung in die Psychiatrie gefordert.
Prozess am Landgericht Paderborn in Nordrhein-Westfalen: Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten am 6. September für die beiden Deutschen Winfried W. (l.) und Angelika W. lebenslange Freiheitsstrafen, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und für Wilfried W. die Einweisung in die Psychiatrie gefordert. © dpa | Guido Kirchner
Die Anwälte des Angeklagten wiesen die Vorwürfe in ihren Plädoyers zum Teil zurück und forderten eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Sie sprachen sich gegen eine lebenslange Haftstrafe aus, weil ihr Mandant nur vermindert schuldfähig sei. Diese Aufnahme zeigt Winfried W. mit seinem Verteidiger Detlev Binder.
Die Anwälte des Angeklagten wiesen die Vorwürfe in ihren Plädoyers zum Teil zurück und forderten eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Sie sprachen sich gegen eine lebenslange Haftstrafe aus, weil ihr Mandant nur vermindert schuldfähig sei. Diese Aufnahme zeigt Winfried W. mit seinem Verteidiger Detlev Binder. © dpa | Friso Gentsch
Die Staatsanwaltschaft und drei Nebenkläger forderten für einen versuchten und einen vollendeten Mord durch Unterlassen lebenslange Haftstrafen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Die Staatsanwaltschaft und drei Nebenkläger forderten für einen versuchten und einen vollendeten Mord durch Unterlassen lebenslange Haftstrafen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. © dpa | Guido Kirchner
Wilfried W.s frühere Ehefrau Angelika W. ist ebenfalls angeklagt. Die Aufnahme zeigt sie mit ihrem Anwalt Peter Wüller im Landgericht. Nach ihrer Festnahme im April 2016 hatte die 49-Jährige mehrfach stundenlang bei der Polizei von den brutalen Geschehnissen im sogenannten „Horror-Haus“ berichtet.
Wilfried W.s frühere Ehefrau Angelika W. ist ebenfalls angeklagt. Die Aufnahme zeigt sie mit ihrem Anwalt Peter Wüller im Landgericht. Nach ihrer Festnahme im April 2016 hatte die 49-Jährige mehrfach stundenlang bei der Polizei von den brutalen Geschehnissen im sogenannten „Horror-Haus“ berichtet. © dpa | Friso Gentsch
Angelika W. gilt nach Meinung einer Gutachterin als voll schuldfähig.
Angelika W. gilt nach Meinung einer Gutachterin als voll schuldfähig. © dpa | Guido Kirchner
Der Prozess gegen die Angeklagten läuft seit 26. Oktober 2016.
Der Prozess gegen die Angeklagten läuft seit 26. Oktober 2016. © dpa | Bernd Thissen
Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, mehrere Opfer in ihr Haus im nordrhein-westfälischen Höxter gelockt und dort gequält zu haben. Sie sollen Frauen angekettet, starker Kälte ausgesetzt und mit Tritten und Schlägen systematisch gequält haben.
Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, mehrere Opfer in ihr Haus im nordrhein-westfälischen Höxter gelockt und dort gequält zu haben. Sie sollen Frauen angekettet, starker Kälte ausgesetzt und mit Tritten und Schlägen systematisch gequält haben. © dpa | Jonas Güttler
Das Haus wurde schnell das „Horror-Haus von Höxter“ genannt.
Das Haus wurde schnell das „Horror-Haus von Höxter“ genannt. © picture alliance / dpa | dpa Picture-Alliance / Friso Gentsch
Zwei Frauen starben in Folge der Folterungen, die sie erleiden mussten. Eine weitere Frau entkam ihren Peinigern. Nach aktuellem Stand der Ermittlungen sollen die beiden Angeklagten mindestens acht weitere Opfer um größere Geldsummen gebracht haben.
Zwei Frauen starben in Folge der Folterungen, die sie erleiden mussten. Eine weitere Frau entkam ihren Peinigern. Nach aktuellem Stand der Ermittlungen sollen die beiden Angeklagten mindestens acht weitere Opfer um größere Geldsummen gebracht haben. © picture alliance / dpa | dpa Picture-Alliance / Friso Gentsch
Die Misshandlungsfälle waren im Sommer 2016 aufgeflogen, nachdem die beiden Angeklagten die lebensgefährlich verletzte Susanne F. aus Bad Gandersheim zurück nach Niedersachsen bringen wollten. Auf dem Weg hatten sie eine Autopanne und entschieden sich, den Notarzt zu verständigen. Für das Opfer kam die Hilfe jedoch zu spät. Susanne F. starb später im Krankenhaus.
Die Misshandlungsfälle waren im Sommer 2016 aufgeflogen, nachdem die beiden Angeklagten die lebensgefährlich verletzte Susanne F. aus Bad Gandersheim zurück nach Niedersachsen bringen wollten. Auf dem Weg hatten sie eine Autopanne und entschieden sich, den Notarzt zu verständigen. Für das Opfer kam die Hilfe jedoch zu spät. Susanne F. starb später im Krankenhaus. © picture alliance / dpa | dpa Picture-Alliance / Friso Gentsch
Polizeiliches Siegel an der Tür des Hauses in Höxter: Die Angeklagte hatte detailliert ausgesagt und auch einen weiteren Todesfall aus dem Jahr 2014 zugegeben. Die Leiche der 33-jährigen Angelika W. sollen sie und ihr Ex-Mann demnach eingefroren, zerstückelt und nach und nach im Ofen verbrannt haben.
Polizeiliches Siegel an der Tür des Hauses in Höxter: Die Angeklagte hatte detailliert ausgesagt und auch einen weiteren Todesfall aus dem Jahr 2014 zugegeben. Die Leiche der 33-jährigen Angelika W. sollen sie und ihr Ex-Mann demnach eingefroren, zerstückelt und nach und nach im Ofen verbrannt haben. © picture alliance / dpa | dpa Picture-Alliance / Friso Gentsch
Ermittler tragen Kartons aus dem Haus des beschuldigten Ex-Ehepaares. Während die Angeklagte bereits detailliert ausgesagt hatte, schwieg ihr geschiedener Ehemann Wilfried W. zunächst.
Ermittler tragen Kartons aus dem Haus des beschuldigten Ex-Ehepaares. Während die Angeklagte bereits detailliert ausgesagt hatte, schwieg ihr geschiedener Ehemann Wilfried W. zunächst. © picture alliance / dpa | dpa Picture-Alliance / Friso Gentsch
Passanten hatten nach Bekanntwerden der Taten Kerzen, Blumen und Kreuze im Gedenken an die Todesopfer vor dem Haus in Höxter niedergelegt. Die beiden Todesfälle stehen im Mittelpunkt des Prozesses.
Passanten hatten nach Bekanntwerden der Taten Kerzen, Blumen und Kreuze im Gedenken an die Todesopfer vor dem Haus in Höxter niedergelegt. Die beiden Todesfälle stehen im Mittelpunkt des Prozesses. © picture alliance / dpa | dpa Picture-Alliance / Friso Gentsch
1/14

Wilfried W. sagte am letzten Verhandlungstag: „Ich wusste nicht, was richtig oder falsch ist. Deswegen wäre eine Therapie gar nicht so schlecht.“ In Bezug auf seine Ex-Frau fügte er hinzu: „Zu Angelika habe ich keine Worte mehr – mit ihren Lügen. Ich kann nur sagen, da ist nichts dran.“ Auch Angelika W. kam noch einmal zu Wort: „Ich möchte mich in aller Form bei allen Frauen entschuldigen, denen ich Leid angetan habe“, sagte sie.

Wilfried W. und Angelika W. sind wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt worden.
Wilfried W. und Angelika W. sind wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt worden. © dpa | Guido Kirchner

Wie gelang es den beiden Angeklagten, immer wieder Frauen in ihr Haus zu locken? Warum konnten sich so viele der Opfer nicht von Wilfried W. (48) und Angelika W. (49) lösen, geschweige denn zur Polizei gehen? Was führte zum Tod der beiden Frauen, die das Martyrium nicht überlebten?

Detlev Binder, Anwalt des Angeklagten, spricht von einem doppelten Tabubruch, der für den großen Schock sorgte: „Tabu 1: Man quält keine Menschen. Tabu 2: Frauen quälen keine Frauen. Und die Nachrichten aus dem Haus in Höxter haben sich potenziert. Das konnte sich in diesem Ausmaß niemand vorstellen“, sagt der Anwalt am Rande des Prozesses kurz vor seinem Plädoyer im September. Das Geschehen widerspreche „jeder Grunderziehung in unserer Gesellschaft“, betont der Jurist.

Mordprozess Höxter: Urteil wird gesprochen

Bisher äußerten sich alle Prozessbeteiligten weitestgehend fassungslos über das Geschehen in Höxter. So nannte Peter Wüller, Verteidiger von Angelika W., die Taten eine systematische Entmenschlichung der Frauen. Die Opfer seien schlechter als Vieh behandelt worden. „Das war abartig, krank. Da schauert es einem“, sagte der Anwalt in seinem Plädoyer.

Er fordert einen Freispruch für seine Mandantin. Die Vorwürfe, zweifacher Mord durch Unterlassen und versuchter Mord, seien nicht haltbar. Die Staatsanwaltschaft hat lebenslange Haftstrafen für die beiden Angeklagten Wilfried W. und Angelika W. sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.

Der Verteidiger von Wilfried W. beantragte eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten und die Einweisung in die Psychiatrie.

Nach Ansicht von Binder hat sich aber der Blick auf die Angeklagten in dem Prozess verändert: „Einer ist der Böse. Wilfried hält sich Frauen, um sie zu quälen. Am Anfang sahen alle Angelika als Opfer. Dann kippte die Stimmung, nachdem sich die Angeklagte über Tage selbst äußerte“, meint Binder. „Da waren plötzlich beide gleichberechtigt“, sagt er.

Dann folgte im Prozess eine lange Phase der Ungewissheit. Das Gericht musste den Gutachter für Wilfried W. wegen dessen Krankheit von der Aufgabe entbinden. Der Psychiater hatte sich zuvor in Widersprüche verwickelt. Für ihn sprang die Gutachterin ein, die auch die Angeklagte Angelika W. untersucht hatte. Aber sie brauchte für ihre zusätzliche Aufgabe Zeit.

Monate vergingen, im Prozess entstand aus Sicht von Beobachtern Leerlauf. Am Ende, an diesem Freitag, werden 60 Verhandlungstage im Kalender stehen. Viele waren aber wegen der Strafprozessordnung reine Überbrückungstermine ohne Erkenntnisgewinn.

Wilfried W. gilt als vermindert schuldfähig

Dann der Paukenschlag. Im Prozess hatten sich Angelika W. und ihr Ex-Mann immer wieder gegenseitig beschuldigt, für die Taten in ihrem Haus in Höxter verantwortlich zu sein. Die forensische Gutachterin Nahlah Saimeh löste das Rätsel auf.

Nach ihrer Analyse hatte das Paar über 16 Jahre ihrer Beziehung ein perfektes System entwickelt, um Frauen in die Falle zu locken. Angelika W. hat demnach Züge von Autismus und kann kein Mitleid für ihre Mitmenschen oder Opfer empfinden. Sexualität setze sie als Machtinstrument ein. Sie sei hochintelligent und extrem herrsch- und machtbewusst. Das zeigte sie immer wieder auch im Prozess, in dem sie nach ihren Regeln spielen lassen wollte.

Wilfried W. dagegen ist der Gutachterin zufolge im juristischen Sinne schwachsinnig. Seine Weltsicht sei vergleichbar mit der eines Grundschulkindes. Er sei ständig auf der Suche nach Frauen für die große Liebe. Allerdings wisse er nicht, was das eigentlich bedeutet. „Schuld oder Verantwortung sind ihm nicht beizubringen“, sagte die Gutachterin in ihrer Stellungnahme.

Wilfried W. sei nur vermindert schuldfähig und sollte in eine Psychiatrie eingewiesen werden. Erst beide zusammen hätten das System ermöglicht. Ohne den jeweils anderen hätten die Misshandlungen in Höxter nicht funktioniert, sagte Saimeh.

Frauen durch Gaslighting gefügig gemacht

Was genau war dieses System? Angelika W. und Wilfried W. suchten sich meist Frauen aus, die psychisch labil waren und nur wenige soziale Kontakte hatten, wie im Prozess deutlich wurde. Meldeten sich Frauen per Kontaktanzeige, auf die das nicht zutraf, wurden diese Kontakte schnell beendet.

Die Opfer, die blieben, wurden durch sogenanntes Gaslighting gefügig gemacht. Sie wurden gezielt desorientiert, manipuliert und ihres Selbstbewusstseins beraubt. Angelika W. und Wilfried W. nahmen den Frauen demnach Geld, Handy oder Führerschein ab. Gab es noch Kontakte zu der Familie oder Freunden, wurden diese beispielsweise durch gefälschte SMS-Nachrichten torpediert und dann gekappt.

•Gaslighting: Wie Menschen in den Wahnsinn getrieben werden

Opferanwalt Roland Weber zweifelt aber an einer verminderten Schuldfähigkeit von Wilfried W. Er verweist darauf, dass Wilfried W. bereits 1996 zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde – wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung. Wilfried hatte zusammen mit einer Komplizin seine damalige Ehefrau misshandelt und gequält. Ein Psychiater hatte ihn damals aber nicht untersucht.

Susanne F. starb im Krankenhaus

Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Bernd Emminghaus, spricht am Freitag das Urteil.
Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Bernd Emminghaus, spricht am Freitag das Urteil. © dpa | Friso Gentsch

Für Verteidiger Binder aber ist die psychiatrische Einordnung der Taten der Schlüssel für alle Fragen. „Mit der Gutachterin hat endlich jemand aufgezeigt, was auf der Hand liegt“, sagt Binder über das Verhalten seines Mandanten.

Wilfried W. sei unglaublich naiv. Er plappere nur Dinge nach, „auch mir als Verteidiger“, verdeutlicht Binder. Er habe mit Kollegen den Angeklagten etwa 100 Mal in der Justizvollzugsanstalt besucht. Anfangs habe er gedacht, was erzählt der mir da? Später sei ihm klar geworden, das „meint der ernst“.

Nicht alle Fragen konnten in dem Prozess geklärt werden. So die genaue Todesursache des Opfers Anika W. aus Niedersachsen. Das Paar soll die Leiche 2014 in einer Tiefkühltruhe eingefroren, zerstückelt und verbrannt sowie die Asche an Straßenrändern verteilt haben.

Über die Frage, ob der Tod des zweiten Opfers zu verhindern gewesen wäre, tobte im Gericht ein Gutachterstreit. Susanne F. aus Niedersachsen starb 2016 im Krankenhaus – einen Tag, nachdem eine Autopanne der Angeklagten die Ermittlungen ins Rollen brachte. Sie wollten die Schwerverletzte auf der Rückbank ursprünglich nur in deren Wohnung zurückbringen.

Das Entsetzen über die Gräueltaten bleibt. (dpa/jha)