Paderborn. Wilfried W. soll mit seiner Ex-Frau mehrere Frauen schwer misshandelt haben. Eine Gutachterin stuft ihn als vermindert schuldfähig ein.

Nach einem vorläufigen Gutachten soll der Angeklagte im Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter in die Psychiatrie eingewiesen werden. Nach Auffassung der Gerichts-Psychiaterin Nahlah Saimeh ist Wilfried W. nur vermindert schuldfähig.

Als Grund gibt die Expertin eine erhebliche Intelligenzminderung und eine Persönlichkeitsstörung an, die sich im Abhängigkeitsverhältnis zur Angeklagten zeige. Laut Strafgesetzbuch können Angeklagte eingewiesen werden, wenn eine Gefahr für die Allgemeinheit von ihnen ausgeht.

Paar soll mehrere Frauen misshandelt haben

Gerichtssprecher Bernd Emminghaus bestätigte am Montag, dass das vorläufige Gutachten vorliegt. Saimeh wird ihre Einschätzung an zwei Prozesstagen am 3. und 4. Juli im Gerichtssaal vorstellen. Das „Westfalen-Blatt“ hatte zuvor über das Gutachten berichtet.

Wilfried W. (47) und seine Ex-Frau Angelika W. (48) stehen seit 2016 wegen Mordes durch Unterlassen vor dem Landgericht Paderborn. Das Paar soll über Jahre hinweg mehrere Frauen in ihr Haus nach Höxter gelockt und dort schwer misshandelt haben. Zwei Frauen aus Niedersachsen überlebten das Martyrium im Stadtteil Bosseborn nicht.

Seit Monaten verzögert sich das Prozessende. Ursprünglich sollte Michael Osterheider das Gutachten zum Angeklagten liefern. Der Professor der Universität Regensburg für Forensische Psychiatrie hatte im November 2017 widersprüchliche Angaben zu seinen Gesprächen mit Wilfried W. gemacht. Das Gericht entband ihn daraufhin von seiner Aufgabe und die ehemalige Leiterin der Gerichtspsychiatrie in Lippstadt-Eickelborn übernahm. (dpa)