Paderborn. Ein Paar in NRW soll mehrere Frauen gefangen gehalten haben. Die Anklage fordert lebenslange Haft. Nun war die Verteidigung am Zug.

Im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter haben die Verteidiger des Angeklagten Wilfried W. eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten für den 48-Jährigen und die Einweisung in die Psychiatrie beantragt.

Damit lagen die Anwälte am Donnerstag vor dem Landgericht Paderborn deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und der drei Nebenkläger.

Diese hatten am Vortag für einen versuchten und einen vollendeten Mord durch Unterlassen lebenslange Haftstrafen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.

Am Dienstag folgen Plädoyers der Verteidiger von Angelika W.

Der Deutsche Wilfried W. hat sich nach Ansicht seines Verteidigers Detlev Binder wegen gefährlicher Körperverletzung und des versuchten Mordes zu verantworten. Allerdings müsse für seinen Mandanten strafmildernd bedacht werden, dass im Fall der im Krankenhaus gestorbenen Susanne F. von den Angeklagten ein Krankenwagen gerufen wurde, um das Leben der Frau noch zu retten. Im Fall der zweiten in Höxter gestorbenen Frau lehnen die Anwälte eine Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen ab.

Die Plädoyers der Verteidiger von Angelika W. (49) folgen am Dienstag. Ob noch in der kommende Woche ein Urteil gesprochen wird, ist offen.

Zwei Frauen starben in Folge der Quälerei

Angeklagt ist das Paar wegen Mordes durch Unterlassen. Die beiden sollen über Jahre hinweg mehrere Frauen in das Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort seelisch unter Druck gesetzt und zum Teil körperlich schwer misshandelt haben. Zwei Frauen aus Niedersachsen starben infolge der Quälereien. Am Donnerstag und in der nächsten Woche am Dienstag folgen die Plädoyers der vier Verteidiger. Ob das Landgericht noch im September ein Urteil spricht, ist noch offen. (dpa)