Im Fall der Haussklavin von Haßmersheim verurteilte das Gericht den 51-jährigen Horst K. zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und zehn Monaten.

Mosbach. Im Fall der Haussklavin von Haßmersheim muss der 51 Jahre alte Horst K. fast neun Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Mosbach verurteilte den Mann am Montag wegen Geiselnahme sowie gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und zehn Monaten. Seine Ehefrau Lilia K. erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Zuvor hatte das beschuldigte Ehepaar vor dem Landgericht Mosbach ein Geständnis abgelegt. Die beiden Angeklagten gaben zu, eine heute 21-Jährige aus Würzburg monatelang gefangen gehalten zu haben. Der 51-jährige Beschuldigte räumte zudem ein, das Opfer immer wieder körperlich misshandelt zu haben. Seine Frau habe im Tatzeitraum unter seinem Einfluss gestanden und keinen eigenen Willen gehabt, ließ er durch seinen Anwalt erklären.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Abschlussplädoyer zehn Jahre Haft für Horst K. und vier Jahre und neun Monate Haft für Lilia K. gefordert. Der Tatbestand der Geiselnahme sei erfüllt. Die beiden Angeklagten seien einschlägig vorbestraft. Erschwerend komme die lange Dauer der Freiheitsberaubung und bei Horst K. das starke Ausmaß der körperlichen und psychischen Misshandlungen hinzu.

Lilia K. habe nur selten eingegriffen und die Taten ihres Mannes geschehen lassen, selbst wenn sie diese missbilligt habe. Sie habe zudem erhebliches Eigeninteresse an den Taten gehabt, da sie das Opfer als Haushaltshilfe ausgenutzt habe und zudem aus dem Fokus ihres gewalttätigen Mannes herausgekommen sei. Sie habe sich daher der Mittäterschaft schuldig gemacht. Dennoch könne man bei ihr von einem minderschweren Fall ausgehen.

Die Anwältin von Lilia K. hatte zuvor betont, ihre Mandantin sei zugleich Täterin und Opfer gewesen. Sie habe Angst vor Horst K. gehabt und sei nicht in der Lage gewesen, sich zu wehren. Das Strafmaß sollte daher zwei Jahre nicht überschreiten und zur Bewährung ausgesetzt werden. Zugleich hatte die Anwältin beantragt, den Haftbefehl gegen die 46-Jährige aufzuheben.

Vor Gericht zeigten beide Angeklagte Reue. Lilia K. sagte unter Tränen, es tue ihr unendlich leid. An ihr Opfer gerichtet beteuerte sie: „Du weißt genau, dass ich dich gern gehabt habe.“ Sie hätte die Taten nicht zulassen dürfen. Horst K. erklärte, er bedauere sein Verhalten sehr und wolle sich bei allen Beteiligten dafür entschuldigen.