Im Fall der mutmaßlichen Haussklavin von Haßmersheim ist das Ermittlungsverfahren gegen den Sohn des tatverdächtigen Ehepaars eingestellt worden.

Mosbach. Im Haßmersheimer Haussklaven-Fall hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Sohn der Familie eingestellt. Dem Minderjährige habe kein für eine Anklage ausreichender Verdacht nachgewiesen werden können, erklärte die Staatsanwaltschaft Mosbach am Mittwoch. Die Entscheidung habe keine Bedeutung für den Prozess gegen die Eltern, der am 1. Dezember vor dem Landgericht Mosbach beginnen soll.

Das angeklagte Ehepaar soll im badischen Haßmersheim eine junge Frau als Haussklavin gehalten haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschaftliche Geiselnahme vor. Die Familie soll die Frau aus Würzburg rund ein Jahr lang eingesperrt, misshandelt und gedemütigt haben. Der 51 Jahre alte Mann und seine 45 Jahre alte Ehefrau sitzen in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft legt dem Familienvater gleichfalls sexuelle Nötigung zur Last.