Der Sexualstrafttäter Walter H. bleibt nach einer Entscheidung des saarländischen Oberlandesgerichtes in der geschlossenen Psychiatrie.

Saarbrücken. Der vor knapp anderthalb Jahren aus der Sicherungsverwahrung entlassene Ex-Sexualstraftäter aus Saarbrücken muss in der geschlossenen Psychiatrie bleiben. Das Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken wies nach Angaben vom Freitag eine Beschwerde des 62-Jährigen gegen seine vorläufige Einweisung zurück. Es bestehe „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ die Gefahr, dass der Mann erneut gewalttätig werde. Sein Anwalt kündigte Verfassungsbeschwerde an.

Der Ex-Straftäter war nach Jahrzehnten hinter Gittern im Mai 2010 freigekommen. Die Polizei überwachte ihn seitdem rund um die Uhr. Vor vier Wochen war er nach einer Eilentscheidung des Landgerichts auf Grundlage des umstrittenen neuen Therapieunterbringungsgesetzes in die forensische Psychiatrie in Merzig gebracht worden. Dort soll er vorsorglich bis Dezember bleiben. Er hatte mit 19 Jahren eine junge Frau ermordet und war immer wieder gegen Frauen gewalttätig geworden.

Sein Anwalt Michael Rehberger kündigte an, er werde in einigen Tagen gegen die Einweisung Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen. Er gehe nach wie vor davon aus, dass das neue Gesetz auf seinen Mandanten nicht anwendbar sei, sagte er der. Dessen Sicherungsverwahrung sei nie rechtskräftig gewesen. Zudem sei seine Unterbringung in der Merziger Klinik zusammen mit verurteilten Straftätern nicht zulässig.

Dieser Auffassung widersprach das OLG. Das Gesetz sei auch auf den Betroffenen anwendbar, weil die Therapieunterbringung als „neue Form der Freiheitsentziehung“ keine Sicherungsverwahrung und damit keine „Strafe“ im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention“ sei, hieß es. Die Klinik in Merzig sei dafür ein geeigneter Ort.

Das Justizministerium in Saarbrücken sieht sich durch die OLG-Entscheidung bestätigt. Die Saarländische Klinik für Forensische Psychiatrie halte die nötigen „Infrastrukturen und Ressourcen vor, um eine angemessene Behandlung und Unterbringung sicherzustellen“, erklärte das Ministerium.

Der Ex-Straftäter war im Mai 2010 nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte freigekommen. Die Polizei überwachte ihn seitdem rund um die Uhr. Vor vier Wochen wurde er nach einer Eilentscheidung des Landgerichts in die Merziger Klinik gebracht. Dort soll er vorsorglich bis Dezember bleiben.